Alberto G. (St. Pauli III) sieht die Rote Karte
  • Nach Attacke gegen Falke-Spieler: Alberto G. aus St. Paulis dritter Mannschaft sieht die Rote Karte.
  • Foto: Olaf Both

Nach Prügel-Attacke: St. Pauli-Spieler vier Jahre gesperrt – auch Team wird bestraft

Vier Jahre Sperre. So lautet das Urteil des Hamburger Sportgerichts im Verfahren um die Prügelattacke eines St.-Pauli-III-Spielers aus dem Bezirksliga-Spiel gegen den HFC Falke (0:3) vor gut zwei Wochen.

Damals schlug der an der Situation vollkommen unbeteiligte Kiezkicker Alberto G. den Falke-Spieler Hendrik E. mit einem Schlag ins Gesicht nieder. Dieser musste mit Gehirnerschütterung und einer Fraktur der Augenhöhle ins Krankenhaus gebracht werden. Im darauf folgenden Gemenge wurden vier Rote Karten verteilt. Gegen Alberto G. wurde Anzeige erstattet – die Polizei ermittelt.

FC St. Pauli III muss Tabellenführung der Bezirksliga Nord an den SC Sperber abgeben

Fassungslos zeigte sich auch Timo Oehlenschläger – Präsident des HFC Falke – nach dem Vorfall. „Wir sind alle geschockt“, sagte er gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“. „Hendrik muss sich bald einer Operation unterziehen. Es wird ein Implantat eingesetzt bekommen, damit er alle Funktionen seines Gesichts nutzen kann“, erklärte Oehlenschläger und fügte hinzu: „Wir alle müssen uns Gedanken machen, wie wir es schaffen, dass so etwas nie wieder vorkommt. Weder in der Zivilgesellschaft noch auf dem Fußballplatz!“

Das könnte Sie auch interessieren: Nach Prügel-Attacke: FC St. Pauli suspendiert Amateur-Spieler

Nun sprach das Sportgericht des Hamburger Fußballverbandes die Strafen aus: vier Jahre Sperre (bis zum 30. Juni 2026) für Alberto G., je zwei Spiele Sperre für einen St. Pauli- und einen Falke-Kicker sowie eine Geldstrafe für Falkes Torwarttrainer wegen unsportlichen Verhaltens. Zudem werden St. Paulis dritter Mannschaft drei Punkte abgezogen, wodurch sie die Tabellenführung in der Bezirksliga Nord an den SC Sperber abgeben müssten.

Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden, sie sind daher zurzeit noch nicht rechtskräftig.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp