Ein Verteidiger schützt seinen Mandanten im „Boystown“-Prozess mit einem Aktenordner.
  • Ein Verteidiger schützt seinen Mandanten im „Boystown“-Prozess mit einem Aktenordner.
  • Foto: dpa | Boris Roessler

Hamburger an Kinderporno-Plattform beteiligt: Strafe steht fest

Mehr als eine Million Beiträge mit Fotos und Videos von schwerer sexueller Gewalt an Kindern fanden Ermittler auf der Darknet-Plattform „Boystown“. Nun wurden deren Betreiber, zu denen auch ein Mann aus Hamburg gehört, in Frankfurt verurteilt.

Gegen die Betreiber der kinderpornografischen Plattform „Boystown“ im Darknet hat das Frankfurter Landgericht hohe Haftstrafen verhängt. Einer der Männer muss zwölf Jahre ins Gefängnis, zudem verhängten die Richter am Dienstag gegen den 49-Jährigen aus Bayern Sicherungsverwahrung. Ein 42-Jähriger aus Paderborn muss zehneinhalb Jahre ins Gefängnis, auch hier wurde Sicherungsverwahrung verhängt.

Kinderpornos im Darknet: Hamburger zu Knast verurteilt

In dem Verfahren mussten sich vier Männer im Alter von 42 bis 66 Jahren verantworten. Sie sollen die Plattform mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben haben. Als das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform im April 2021 abschalteten, waren dort mehr als eine Million Forenbeiträge zu finden. Enthalten waren Aufnahmen von teilweise schwerster sexueller Gewalt an Kindern.

Ein 60-Jähriger, der in Paraguay festgenommen worden war, muss acht Jahre ins Gefängnis. Gegen einen 66-Jährigen aus Hamburg verhängten die Richter eine Strafe von sieben Jahren. Der 42-Jährige und der 49-Jährige wurden zudem wegen schwerer sexueller Gewalt gegen Kinder verurteilt.

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Die Richter sprachen von „erheblicher krimineller Energie“ der Angeklagten. Über Jahre hinweg und international seien auf der Plattform Dateien ausgetauscht worden. Sexueller Missbrauch habe immer psychische und physische Folgen für die Opfer, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar seien, sagte der Vorsitzende Richter Christian Annen.

Die Richter würdigten in ihrer Urteilsbegründung zugleich, dass der 42-Jährige mit den Ermittlern umfassend zusammengearbeitet habe. Er habe von sich aus mitgeteilt, dass der Server sich verschlüsseln würde, wenn nicht ein Passwort eingegeben werde.

„Boystown“-Prozess: „Erhebliche kriminelle Energie“

Die Vertreter der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers die dann auch vom Gericht verhängte Sicherungsverwahrung für zwei Angeklagte gefordert. Auch beim Strafmaß für den 49-Jährigen folgten die Richter dem Antrag, für die 42-Jährigen hatte die Anklage elfeinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten jeweils geringere Haftstrafen gefordert, beziehungsweise sich für „angemessene“ Strafen ausgesprochen.

Zum Schutz der Opfer hatte der Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Er begann im September. Als die Plattform vergangenes Jahr von den Ermittlern abgeschaltet wurde, war sie die damals weltweit größte. Gegründet worden war sie im Juni 2019. (dpa/mp)

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