Bis zu 114 Tage in Haft: Hamburg nutzt neuen Abschiebeknast am stärksten
Von den drei norddeutschen Bundesländern hat Hamburg die gemeinsame Abschiebehaftanstalt im schleswig-holsteinischen Glückstadt mit Abstand am stärksten genutzt. Seit Jahresbeginn ließ die Hansestadt 112 Menschen dort inhaftieren, wie aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von SSW-Fraktionschef Lars Harms hervorgeht. Schleswig-Holstein ließ demnach 50 Menschen dorthin bringen, Mecklenburg-Vorpommern 32.
Insgesamt wurden in Glückstadt in diesem Jahr 195 Menschen untergebracht. Darunter war auch eine Person aus Bayern. 2021 hatte Schleswig-Holstein dort 16 Menschen inhaftieren lassen, Hamburg 10 und Mecklenburg-Vorpommern 5. Harms sagte: „Wir haben immer davor gewarnt: Wenn man so ein Abschiebegefängnis baut, dann wird man die Kapazitäten auch zunehmend ausschöpfen wollen.“ Genau das sei passiert.
Abschiebehaft: „Mit Rechtsverständnis nicht vereinbar“
Die längste Haftdauer hatte 2022 eine ägyptische Person aus Mecklenburg-Vorpommern. Sie blieb von Ende März bis Mitte Juli in Glückstadt. „Menschen bis zu 114 Tage zu inhaftieren, nur weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, und der bloße Verdacht besteht, sie könnten sich einer Abschiebung entziehen, ist mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar“, sagte Harms.
Nach der Flucht eines Mannes aus Gambia aus der Abschiebehaftanstalt Ende Oktober sei die Nutzung der Freistundenhöfe eingeschränkt worden, sagte Harms. Laut Landesregierung werden sie zweimal pro Tag für drei Stunden geöffnet. „CDU und Grüne sprechen gerne von „Wohnen Minus Freiheit“, wenn es um das Abschiebegefängnis geht“, sagte Harms. „Ich nenne das „Wegsperren mit noch weniger Ausgang“.“
Das könnte Sie auch interessieren: Feuer in Hamburger Wohnung: Wie die Nachbarn hier drei Kinder retteten
Die Abschiebehaftanstalt für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an der Unterelbe hatte Mitte August 2021 den Betrieb aufgenommen. Bei voller Kapazität sollen bis zu 60 Haftplätze zur Verfügung stehen. Die Kosten sollen für jedes der drei Bundesländer pro Jahr nicht mehr als sechs Millionen Euro betragen, hatte das schleswig-holsteinische Innenministerium zur Eröffnung angekündigt. (dpa)