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Weil sie lesbisch sind: Karnevals-Vereine schließen Prinzenpaar aus

Saarbrücken –

Der Ausschluss eines lesbischen Paares von der Wahl zum saarländischen Prinzenpaar des Jahres hat für heftige Proteste gesorgt.

Der in die Kritik geratene Verband Saarländischer Karnevalsvereine teilte am Mittwochabend mit, bisher habe sich „die Auffassung ergeben, dass die traditionellen Repräsentanten des saarländischen Brauchtums ein Prinzenpaar, bestehend aus Prinz und Prinzessin darstellen.“

Saarland: Lesbisches Prinzessinnenpaar von Wahl zum Prinzenpaar des Jahres ausgeschlossen

Der Verband habe aber durch die nun angestoßene Debatte „sehr wohl wahrgenommen, dass diese Festlegung an die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden muss“. Dies solle nun besprochen und entschieden werden.

Die Karnevalsgesellschaft Die Rebläuse e.V. in Kleinblittersdorf hatte am Mittwoch auf ihrer Facebookseite mitgeteilt, dass ihr Prinzessinnenpaar Heike II. und Ute I. traurigerweise von der Wahl zum Prinzenpaar des Jahres ausgeschlossen worden sei.

Karnevalsgesellschaft „Die Rebläuse e. V.” wirft Verband Homophobie vor

Der Präsident der Karnevalsgesellschaft schreibt: „Auf Nachfrage wurde mir die lapidare Antwort gegeben: „Es ist richtig, dass bei der Wertung nur das klassische Prinzenpaar nach Tradition und Brauchtumspflege Mann und Frau gewertet werden (sic!).”

Der Verband Saarländischer Karnevalsvereine e. V. nennt es Tradition und Brauchtumspflege, wir nennen es schlichtweg Homophobie und diese Ausgrenzung ist für uns einfach nicht zu dulden.“

Lesben von Prinzenwahl ausgeschlossen: Empörung auf Facebook

In hunderten Kommentaren wurde die Empörung über die Entscheidung des Verbandes Saarländischer Karnevalsvereine geteilt. „Diskriminierend ist sowas in der heutigen Zeit“ heißt es etwa oder „Unfassbar! Gibt leider immer noch Herrschaften, die im letzten Jahrhundert hängen geblieben sind.“

In der Mitteilung des Verbandes heißt es, diese stehe für eine offene, bunte und vielfältige Gesellschaft, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechtes, welcher Sexualität, welcher Hautfarbe, welche Religion ein Mensch angehört. Jegliche Unterstellung einer homophoben Haltung werde zurückgewiesen. (dpa)

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