Ein Sarg fährt automatisch in den Einäscherungsofen
  • In Hannover ist versehentlich ein Muslim eingeäschert worden – der Tote war verwechselt worden. (Symbolfoto)
  • Foto: dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Dramatische Verwechslung: Falsche Leiche eingeäschert

Nach einer Verwechslung von zwei Leichen an der Medizinischen Hochschule Hannover ist aus Versehen ein Muslim eingeäschert worden. Einäscherungen gelten im islamischen Glauben als Tabu. Die Polizei ist eingeschaltet.

„Die MHH bedauert die Verwechslung zutiefst, unser Mitgefühl gilt den Angehörigen“, sagte ein Sprecher der Medizinischen Hochschule am Freitag. Feuerbestattungen gelten im islamischen Bestattungsritus als Tabu.

Hannover: Leiche eines Muslims versehentlich eingeäschert

Die Leiche des 71 Jahre alten türkischen Staatsbürgers war am vergangenen Freitag im Krematorium verbrannt worden, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete. Eigentlich sollte der Leichnam eines 81-Jährigen aus der Region Hannover eingeäschert werden. Am Montag war dann die Beisetzung mit der Urne und dem falschen Verstorbenen. Die Leichen waren Anfang Dezember in der MHH verwechselt worden. Der Irrtum wurde bemerkt, als der vermeintliche Leichnam des 71-Jährigen für die Beisetzung vorbereitet werden sollte.

Die Angehörigen des irrtümlich verbrannten 71-Jährigen haben die Polizei eingeschaltet. „Wir stehen im Austausch mit den Angehörigen beider Familien“, bestätigte ein Sprecher der Polizei Hannover. Es gebe aber keine strafrechtlichen Ermittlungen, da es keinen Hinweis auf eine vorsätzliche Tat gebe. „Wir betrachten aber die Arbeitsabläufe bei den Obduktionen in der MHH“, sagte der Sprecher.

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Der Landesverband der Muslime, Schura Niedersachsen, zeigte sich entsetzt. Die Verantwortlichen der MHH müssten den Fehler lückenlos sachlich aufarbeiten, forderte der Vorsitzende Recep Bilgen in einer schriftlichen Mitteilung. Er kritisierte das Handeln der MHH als „leichtsinnig und verantwortungslos“. Zu dem Leid der Hinterbliebenen sei nun ein weiteres hinzugekommen. Gerade für die muslimische Familie sei dieser Vorfall besonders schwerwiegend, da nach islamischen Glaubensvorschriften Tote nicht eingeäschert werden dürfen. Die Medizinische Hochschule wollte sich zu dem Vorwurf der Schura nicht äußern. (dpa/mp)

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