Erst gefoltert, dann ermordet: Junge Mutter (19) mit Betonplatte im Fluss versenkt
Verden –
Nach dem Tod einer gefesselten 19-Jährigen in der Weser im niedersächsischen Kreis Nienburg beginnt am Dienstag vor dem Landgericht Verden der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Mord vor.
Den Ermittlungen zufolge sollen der 40-Jährige, der 53-Jährige und die 39-Jährige die junge Frau mit einem Stromkabel auf einer Waschbetonplatte festgebunden haben. Danach seien entweder alle drei oder nur die beiden Männer zur Weserschleuse in der Gemeinde Balge gefahren, so die Anklagebehörde.
Nienburg: Gefesselte Frau in Weser geworfen
Den Ermittlungen zufolge stießen die Täter die auf der Platte gefesselte Frau am 9. April 2020 über das Geländer in den Fluss, wo sie ertrank. Laut Anklage wollten die Täter mit dem Mord andere Straftaten verdecken.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer die junge Frau ab Anfang April 2020 dazu gebracht hatten, sich zu prostituieren. Dabei sollen sie die persönliche Zwangslage der 19-Jährigen ausgenutzt haben, denn die Frau litt an einer paranoiden Schizophrenie.
Mord an 19-Jähriger: Erst gefoltert und dann ertränkt
Als der 40-Jährige und der 53-Jährige feststellten, dass die Frau wegen ihres Gesundheitszustandes keine Prostituierte mehr sein konnte, sollen sie die 19-Jährige in das Wohnhaus des 40-Jährigen und später in die Garage auf dem Grundstück gebracht haben. Laut Anklage wurde die 19-Jährige dort geschlagen, geknebelt und gewürgt.
Die Angeklagten seien dann zu dem Entschluss gekommen, dass die Frau getötet werden müsse, um die eigenen Straftaten zu verdecken, so die Staatsanwaltschaft. Demnach vereinbarten sie, ihr Opfer in die Weser zu werfen. Die 39-Jährige soll von dem Vorhaben gewusst und auf dem Grundstück Spuren beseitigt haben.
Grausamer Mord: Prozessauftakt mit drei Sachverständigen
Bei dem Verbrechen ermittelte die Polizei zunächst auch gegen zwei 21 und 26 Jahre alte Männer. Bei ihnen gehen die Behörden inzwischen davon aus, dass sie nicht an der Tötung der 19-Jährigen beteiligt waren. Allerdings seien sie gesondert wegen Zwangsprostitution angeklagt worden.
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Knapp drei Wochen nach der Tat entdeckte ein Binnenschiffer den Leichnam der 19-Jährigen im Bereich des Schleusenkanals. Zum Auftakt der Verhandlung hat die Kammer drei Sachverständige geladen. (dpa/mp)