Demonstranten sammeln sich vor dem Amtsgericht Weinheim
  • Demonstranten aus dem Querdenkermilieu sammeln sich vor dem Amtsgericht Weinheim
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Tausende falsche Masken-Atteste: Ärztin kassiert heftige Strafe

Für Corona-Leugner und „Maskenmuffel“ war ihre Praxis ein Segen: Eine Medizinerin aus Weinheim gab freigiebig Bescheinigungen aus, mit denen die Maskenpflicht umgangen werden sollte. Nur hatte sie die Patienten nie untersucht, ihr Handeln war wohl auch politisch motiviert. Nun wurde sie verurteilt.

Weil eine Ärztin unrechtmäßig 4247 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ausstellte, hat ein Gericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte es nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim bei Mannheim am Montag ein vorläufiges, dreijähriges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Dabei handle es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. „Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme.“

Auch ihre Mitarbeiterin wird verurteilt

Bestraft wurde auch eine Angestellte der Ärztin: Wie der SWR berichtete, wurde sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Das Gericht vermutet, dass die Bürokraft „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte“. Mit ihrem Strafmaß kommt die Angestellte allerdings noch glimpflich davon. Mit einer Geldstrafe von bis zu einschließlich 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland nicht als vorbestraft.

Unerträgliche Vergleiche im Gerichtssaal

Dass die Angeklagten wohl nicht nur finanzielle, sondern auch politische Ziele verfolgten, zeigte das Plädoyer einer ihrer Verteidigerinnen. Die Anwältin hieß die Gerichtsverhandlung einen „Terrorprozess“ und zog Nazi-Vergleiche. Auch von einem „totalitären Corona-Regime“ war die Rede, so der SWR.

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Die Ärztin selbst, die bereits öffentlich gegen das Tragen von Masken polemisiert hatte, gab vor Gericht kund, die Atteste aus Überzeugung ausgestellt zu haben. Bundesweit hatten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hatte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hatte, hieß es. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden.

Solidaritätsbekundungen vor dem Justizgebäude

Nach Angaben des SWR versammelten sich am Tag der Verhandlung bis zu 150 Personen vor dem Amtsgericht, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen. Die Teilnehmer entstammten mutmaßlich dem sogenannten Querdenker-Millieu.

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Da die Verteidigung Berufung angekündigte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (dpa/doe)

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