• Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

85 tote Patienten: Hammerurteil gegen Ex-Krankenpfleger jetzt rechtskräftig

Oldenburg –

Schon vor mehr als einem Jahr war Niels Högel wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch das Urteil gegen den Ex-Krankenpfleger war bisher nicht rechtskräftig. Zumindest juristisch ist jetzt ein Schlusspunkt unter den Fall gesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg bestätigt.

Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers, wie der BGH am Freitag mitteilte. Högel war im Juni 2019 zur lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidung rechtskräftig.

Niels Högel: Urteil gegen Patientenmörder rechtskräftig

Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben. Die kompletten Verfahrensunterlagen inklusive Stellungnahmen waren dem BGH im März zugegangen.

Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger hatten gegen das Urteil vom 6. Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-jährige Högel wegen der Morde an Patienten unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In 15 Fällen wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Niels Högel wollte als Retter vor seinen Kollegen glänzen

Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen. In dem Komplex stehen weitere Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter aus Delmenhorst und Oldenburg im Raum. (wb/dpa)

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