Lionel Messi im Champions League Spiel gegen Juventus Turin
  • Neukunden, die ungehindert alle Spiele der Champions League schauen möchten, müssen tief in die Tasche greifen: Für knapp 40 Euro im Monat haben DAZN-Kunden Zugriff auf alle Angebote.
  • Foto: IMAGO / NurPhoto

Von 9,99 bis 39,99 Euro: DAZN bietet jetzt drei Pakete an

Der Internet-Sportsender DAZN hat mit einer neuen Preisstruktur die Abonnementkosten für einen Teil der Neukunden erhöht. Wer das komplette Angebot des Streamingdienstes sehen will, zahlt jetzt bei Abschluss eines Vertrages mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit 39,99. Das Paket heißt DAZN Unlimited und kostet zehn Euro mehr als das bisher teuerste Angebot. Für Bestandskunden ändere sich nichts, bestätigte DAZN.

DAZN bietet jetzt drei verschiedene Pakete für neue Kunden an. Das günstigste Angebot mit den für Fans wichtigen Freitags- und Sonntags-Partien der Bundesliga sowie fast alle Spielen der Champions League kostet bei einem Jahresvertrag monatlich 24,99 Euro. Ohne diese Übertragungen gibt es ein Einsteiger-Paket für 9,99 Euro.

Verbraucherzentralen klagen gegen DAZN-Preiserhöhung

Der seit 2016 in Deutschland tätige Streamingdienst hat mehrfach die Preise erhöht, für Bestandskunden zuletzt im Sommer 2022. Die Kosten für ein Monats-Abonnement mit monatlicher Kündigungsfrist hatten sich praktisch verdoppelt und waren von 14,99 auf 29,99 Euro gestiegen.


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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) versucht derzeit, mit einer Sammelklage gegen die stark gestiegenen Abonnementkosten vorzugehen. Die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen der Bestandskunden ist nach Ansicht des Verbands „intransparent“ und „deshalb unwirksam“. Der vzbv sucht DAZN-Kunden, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrages betroffen sind. Durch die Klage sollen Betroffene ihr Geld zurückbekommen.

Der Streamingdienst hatte bestätigt, bereits im Mai vergangenen Jahres ein Schreiben des vzbv erhalten zu haben, und dazu erklärt: „DAZN ist nach wie vor davon überzeugt, dass seine AGB mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.“ (dpa/yj)

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