Beate Falkenberg, Rechtsanwältin, und der Angeklagte im Prozess wegen dreifachen Mordes warten im Gerichtssaal auf die Fortsetzung des Prozesses.
  • Beate Falkenberg, Rechtsanwältin, und der Angeklagte im Prozess wegen dreifachen Mordes warten im Gerichtssaal auf die Fortsetzung des Prozesses.
  • Foto: dpa | Bernd Wüstneck

Mit Armbrust und Machete soll er seine Familie getötet haben – und ging dann feiern

Am 7. Februar 2022 soll er seinen Vater und seine Schwester mit Machete und Armbrust getötet haben, fünf Tage später seine Mutter auf die gleiche Weise. Danach ging er auf eine ausgelassene Party. Das ergab die Auswertung seiner Handys, Laptop, Internetrouter, Chats, Sprachnachrichten im Prozess. Doch der 27-jährige Angeklagte hat sein damaliges Geständnis widerrufen. Und schweigt.

Der vor dem Landgericht Rostock des Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester angeklagte 27-Jährige schweigt weiter. Die Verbrechen vor knapp einem Jahr hatte der Mann in polizeilichen Vernehmungen zunächst gestanden, seine Aussagen aber bei Prozessbeginn Mitte November widerrufen.

Rostock: Mann tötet Familie mit Armbrust und Machete

In der Vernehmung habe der Beschuldigte damals „komplett emotionslos“ beschrieben, wo er die Schüsse mit der Armbrust und die Messerstiche bei seinen Opfern angesetzt habe, sagte am Donnerstag ein Polizeibeamter, der an der Festnahme und Vernehmung des Deutschen am 30. März 2022 beteiligt war.

Der Kriminalbeamte ist Daten-Analyst und Informatiker und war in dem Fall auch für die Auswertung der digitalen Spuren und Daten verantwortlich. Er schilderte minutengenau die Ein- und Ausgänge von Text- und Sprachnachrichten und Telefongesprächen über die Handys sowie Suchanfragen im Internet. Noch an den jeweiligen Tattagen habe es zwischen dem Angeklagten und der Mutter und Schwester zahlreiche Kontakte gegeben.

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Seinen Vater (52) und seine Schwester (25) soll er laut Anklage am 7. Februar 2022 in Rövershagen bei Rostock mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet haben. Seine Mutter soll er am 11. Februar auf gleiche Weise umgebracht haben.

Laut Analyse der Daten schaute der Angeklagte am 7. Februar sowie in der Nacht von 8. auf den 9. Februar am Laptop gewaltverherrlichende Musikvideos, bei denen es fast ausschließlich um das Töten und Erschießen von Menschen ging. Viel Zeit verbrachte er danach auch bis Ende März mit Recherchen im Internet, wie man Handys entsperren kann, ohne über den entsprechenden Sicherheitscode zu verfügen. Damit habe er Zugriff auf das Handy seiner Schwester erlangen wollen.

Fotos zeigen Angeklagten nach Mord beim Feiern

Auf einem Smartphone sicherten die Ermittler Fotos von einer Party vom 18. Februar. Dabei habe es sich offenbar um eine ausgelassene Feier gehandelt, auf dem der Angeklagte zu sehen sei, wie er Spaß habe. Zu diesem Zeitpunkt waren seine Eltern und die Schwestern schon tot. Die Leichen soll der Angeklagte später mit einem Bagger an einem einsamen Feldrand begraben haben. Er selbst führte die Beamten nach Angaben der Ermittler zu dem Ort.

Viel Raum nahm am Donnerstag auch die Frage ein, ob und wie der Angeklagte nach seiner Festnahme am 30. März 2022 in einem Büro seines Arbeitgebers über seine Rechte informiert wurde. Die Verteidigerin kritisierte, dass ihr Mandant nicht ausreichend über sein Recht aufgeklärt worden sei, dass er zu jeder Zeit einen Pflichtverteidiger hätte beantragen können. Dem widersprachen sowohl der Zeuge am Donnerstag als auch dessen Vorgesetzte bei einem vorherigen Verhandlungstermin. Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt. (dpa/mp)

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