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Streit um Altstadt-Häuser : Lübeck: Politik kämpft gegen Ferienwohnungen-Flut

Lübeck –

Seit mehr als zwei Jahren wird in Lübeck um die Vermietung der kleinen, historischen Ganghäuschen an Touristen gestritten. Seit Sommer 2019 liegt die Sache bei Gericht. Mit einer Erhaltungssatzung will die Stadt jetzt Klarheit für die Zukunft schaffen.

Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Lübecker Altstadt an Feriengäste beschäftigt noch immer die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig. Mit ihrem Eilantrag gegen das Vermietungsverbot der Stadt sind die Hausbesitzer vor dem Verwaltungsgericht zwar gescheitert, doch das Hauptsacheverfahren steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch aus.

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Möchte sein Ganghaus in der Altstadt von Lübeck weiterhin an Feriengäste vermieten: Wolfgang Seitz.

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Unterdessen will die Lübecker Bürgerschaft am Donnerstag (27. Februar) eine Erhaltungssatzung verabschieden. Dadurch soll in Zukunft die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in der gesamten Altstadt verboten werden.

Lübeck: Knapp 10.000 Wohnungen in der Altstadt

In der Altstadt gibt es nach Angaben der Stadt knapp 10.000 Wohnungen, davon werden rund 280 als Ferienwohnungen vermietet. Rund 100 dieser Ferienunterkünfte befinden sich nach Angaben der Stadt in den für Lübeck typischen Ganghäusern.
Um die Ausweitung der Ferienvermietung zu verhindern, hatte die Hansestadt Lübeck den Hausbesitzern ab dem 1. Oktober 2019 die Vermietung ihrer Häuser an Touristen verboten. Dagegen hatten einige Eigentümer geklagt.

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Ferienhausbesitzer Wolfgang Seitz steht auf der Treppe seiner Wohnung in einem historischen Altbau der Lübecker Innenstadt. 

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Ganghäuser in Lübeck: Eigentümer fordern Bestandsschutz

Sie fordern einen Bestandsschutz, wie er den knapp 180 übrigen Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel gewährt werden soll. Das sei rechtlich nicht möglich, da die Ganghäuser in reinen Wohngebieten lägen und eine Umwandlung in Ferienwohnungen deshalb nicht genehmigungsfähig sei, heißt es aus der Bauverwaltung.

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Das habe das Gericht anders gesehen, sagte Karl-Heinz Brenner, Sprecher der „Interessenvertretung der Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter Lübeck und Travemünde“. Das Gericht habe in seiner Begründung vielmehr dargelegt, dass die Gänge Teile der Vorderhäuser seien, die sich baurechtlich in einer sogenannten Gemengelage befänden, sagte er.

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Die Zustimmung der Bürgerschaft zu der Erhaltungssatzung gilt dennoch als sicher. „Wir hätten gerne eine politische Lösung des Problems gehabt, aber dafür gibt es keine Mehrheit“, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft, Oliver Prieur. Jetzt liege das Schicksal der Gangferienhäuser in der Hand des Gerichts.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Petereit sagte: „Es wäre schön, wenn das Gericht eine salomonische Lösung fände, die beiden Seiten nützt.“ (dpa/mp)

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