Eine Überwachungskamera ist in einem Parkhaus zu sehen
  • Beim Sex in einem Kölner Parkhaus beschädigen Unbekannte ein fremdes Auto. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance / Ingo Wagner/dpa

Warum sich ein Gericht mit Sex auf der Motorhaube beschäftigt hat

Mit einem ungewöhnlichen Fall musste sich das Landgericht in Köln befassen. Dort hatte ein Pärchen Sex auf der Motorhaube eines Wagens, der in einem Parkhaus abgestellt war. Da das Auto Schaden nahm und das liebestolle Paar nicht auszumachen war, wollte der Besitzer den Parkhausbetreiber zur Rechenschaft ziehen – und zog vor Gericht.

Beim Sex in einem Kölner Parkhaus beschädigen Unbekannte ein fremdes Auto: Dafür kann der Parkhausbetreiber nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat das Kölner Landgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

Köln: Auto nach Sex auf Motorhaube beschädigt – Parkhausbetreiber muss nicht haften

Der Kläger hatte seinen Wagen über Nacht in dem Parkhaus am Hauptbahnhof abgestellt. Als er am nächsten Morgen zurückkehrte, wies das Fahrzeug unter anderem mehrere Kratzer und Dellen auf der Motorhaube auf.

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Auf dem Video der Überwachungskamera des Parkhauses war zu erkennen, dass zwei Personen nachts auf der Motorhaube des Wagens Sex gehabt hatten. Sie waren auf der Aufnahme aber nicht identifizierbar. Der Kläger forderte von dem Parkhausbetreiber rund 4700 Euro Schadenersatz.


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Die Richter wiesen die Klage ab. Denn die Pflichten eines Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass er die Videoaufzeichnungen ununterbrochen beobachten müsse, um mögliche Verstöße gegen Sicherheit und Ordnung bemerken oder gar verhindern zu können. Auf dem Video sei lediglich ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert, in dem das Paar auf dem Auto aktiv war. Diese Zeitspanne sei zu kurz, um dem Betreiber eine Pflichtverletzung vorwerfen zu können. (dpa/jek)

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