• Foto: imago images/Karina Hessland

„Widerlicher Drecksack“: Stinkefinger gezeigt: Muss Bodo Ramelow vor Gericht?

Erfurt –

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beantragt. Es geht um den Vorwurf der Beleidigung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch sagte.

Hintergrund ist ein Vorfall im Thüringer Landtag Mitte Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger zeigte. Außerdem hatte er ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet und dies später vor laufender Kamera wiederholt. Möller erstattete daraufhin Anzeige.

Ramelow genießt als Abgeordneter eigentlich Immunität

Der Antrag auf Immunitätsaufhebung Ramelows ist nach Angaben des Thüringer Landtags bereits eingegangen. Ramelow genießt Immunität, weil er auch Abgeordneter des Parlaments ist. In Thüringen muss der Justizausschuss die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beschließen. Vorsitzender dieses Ausschusses ist Möller selbst.

Lesen Sie auch:  Bodo Ramelow prüft Anzeige gegen „Querdenker“

Erst wenn der Ausschuss Ramelows Immunität aufgehoben hat, beginnen die Ermittlungen in dem Fall. Dem Antrag vorausgegangen war aber laut Staatsanwaltschaft eine erste Prüfung, ob sich aus den Vorwürfen ein Anfangsverdacht ergibt. (dpa/km)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp