Bei dem Unfall auf dem Barßeler Tief waren zwei Menschen ums Leben gekommen. (Archivbild)
  • Bei einem Unfall auf dem Barßeler Tief waren 2016 zwei Menschen ums Leben gekommen. (Archivbild)
  • Foto: Imago

Sportbootunfall mit zwei Toten: Jetzt wird der Fall in Hamburg neu aufgerollt

2016 kam es zum tragischen Unfall, sieben Jahre später wird der Fall in Hamburg neu aufgerollt: Nach einem Hafenfest kollidierten zwei Sportboote mit je vier feiernden Insassen – zwei Menschen kamen dabei ums Leben. Nach großer Verzögerung wurde einer der Bootsführer schließlich im September 2021 verurteilt. Nun befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit der Berufung gegen das erste Urteil.

Der Sportbootunfall mit zwei Toten auf dem Fluss Barßeler Tief in Ostfriesland kommt nach fast sieben Jahren in Hamburg noch einmal vor Gericht. Das Hanseatische Oberlandesgericht wird sich ab dem 2. März mit der Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz befassen, des Schifffahrtsgerichts am Amtsgericht Emden. Das teilte das Oberlandesgericht am Mittwoch mit. Zuerst hatten Zeitungen in der Region über die Neuauflage des Prozesses berichtet.

Neuauflage des Prozesses im Oberlandesgericht

In Emden war ein mittlerweile 32 Jahre alter Bootsführer im September 2021 wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und der Zahlung von 45.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. 

Der Unfall war im August 2016 nach dem Barßeler Hafenfest passiert. Nachts waren zwei PS-starke Sportboote mit je vier Insassen auf dem Fluss kollidiert. Die acht jungen Leute waren befreundet und hatten miteinander gefeiert. In der Dunkelheit waren die Boote ineinander gerast, der Führer des einen Bootes und eine junge Frau kamen ums Leben.

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Der Prozess gegen den überlebenden Bootsführer hatte sich erst lange verzögert, weil Gerichte einander die Zuständigkeit zuschoben. Nach dem Auftakt 2019 gab es außerdem eine lange Pause, weil die Verteidigung die Eignung eines Gutachters in Frage zog. (dpa/mp)

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