Trauer in Corona-Zeiten: Wie schwer es momentan ist, Abschied zu nehmen
Es ist nie leicht, einen geliebten Menschen zu verlieren. In Zeiten von Corona ist ein Trauerfall jedoch eine besondere Herausforderung. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus schränken nicht nur den Abschied am Sterbebett, sondern auch die Trauerfeier und Beerdigung massiv ein. Erste Lockerungen wecken bei den Hamburgern Hoffnungen auf die Rückkehr zur Normalität. Doch gelten sie auch für Beerdigungen? Die MOPO fragte nach.
Familie Bauer aus Hamburg verlor im April ein geliebtes Familienmitglied. Nach langer Krankheit verstarb der Ehemann und Vater auf der Intensivstation. Obwohl er nicht an Corona erkrankt war, durften nur wenige Familienmitglieder einzeln Abschied von ihm nehmen – und das auch nur kurz. Es sei überhaupt schwierig gewesen, einen Abschiedstermin zu bekommen, berichtet Monika Bauer (Name geändert). Dennoch habe sie angesichts der Corona-Krise vollstes Verständnis dafür.
Corona: Beerdigungen und Trauerfeiern schwierig
Sie kann jedoch nicht verstehen, warum sie den Verstorbenen nicht im Kreise seiner Familien beerdigen können. „Alle möglichen Läden dürfen wieder öffnen, aber ich darf nicht mit mehr als zehn Personen auf den Friedhof?“, fragt sie empört. Dass Beerdigungen nicht in großem Kreis oder in einer geschlossenen Kapelle stattfinden können, sei alles nachvollziehbar für sie.
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„Aber dass wir uns nicht in kleinen Gruppen unter freiem Himmel um das Grab versammeln können, verstehe ich nicht. Im Park sind doch auch ganz viele Kleingruppen unterwegs“, entgegnet Bauer.
Erweiterung der Trauergesellschaft auf zehn Personen
Folgende Regelungen gelten derzeit für Beerdigungen in Hamburg: „Die Zahl der Personen, die an der Beisetzung teilnehmen dürfen, wurde von sechs auf zehn Personen erhöht“, erklärt Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe, auf MOPO-Anfrage. Darauf hätten sich die Hamburger Friedhöfe und die Behörde für Umwelt und Energie vor zwei Wochen geeinigt. Bezüglich weiterer Lockerungen wolle man die Gespräche zwischen der Kanzlerin und den Ministern am 30. April abwarten.
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Bis dahin könnten Trauerfeiern nicht in Innenräumen, sondern nur im Freien stattfinden. Auch muslimische Bestattungen sind in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Rituelle Waschungen könnten nur ohne Begleitpersonen stattfinden und die Bestattungen seien nur noch im Sarg, nicht mehr im Leinentuch, möglich.
Möglichkeit: Urne kostenlos lagern
„Wir bieten seit letzter Woche jedoch die Möglichkeit an, eine Urne kostenlos auf dem Öjendorfer Friedhof zu lagern, bis das Kontaktverbot eingestellt wird und größere Feiern wieder möglich sind“, erklärt Rehkopf. Und tatsächlich vertagen einige die Beisetzung der Urne auf eine unkritischere Zeit, wie Frank Kuhlmann vom Hamburger Bestattungswesen Otto Kuhlmann der MOPO berichtet. Die Trauergesellschaft begrenze sich jedoch nicht auf den Familienkreis, wie der Bestatter erklärt: „Die Nähe zum Verstorbenen wird nicht immer nur durch verwandschaftliche Verhältnisse bestimmt. Es sind die menschlichen Beziehungen, die hier ausschlaggebend sind.“ Deshalb könne die Personenzahl auch je nach Friedhof schwanken – das müsse allerdings im Einzelfall entschieden werden. Für staatliche Friedhöfe sei die Beschränkung auf zehn Personen allerdings verbindlich, sagt Rehkopf.
Bestatter: Betroffene reagieren meist mit Verständnis
„Obwohl die Trauer und Fassungslosigkeit bei manchen zu schwer ist, reagieren die Betroffenen meist mit Verständnis“, so Kuhlmann. Ihnen ist bewusst, dass es sich um keine willkürlichen Einschränkungen handelt, sondern dass die Maßnahmen ihrem eigenen Schutz dienen sollen. Der Bestatter verweist seine Kunden allerdings auf die Möglichkeit einer nachträglichen Gedenkfeier – eine Option, die auch Familie Bauer wahrnimmt. Natürlich könnten sie die Beerdigung noch hinauszögern. Das sei aber umso schwieriger für die Hinterbliebenen, die einen Ort zum Trauern suchen, entgegnet Monika Bauer. Deshalb haben sie sich zu einer Beerdigung im kleinen Kreis und einem späteren Gedenktag entschlossen.
In der Krise informieren die Hamburger Friedhöfe die Bestatter regelmäßig über neue Bestimmungen und halten auf ihrer Internetseite friedhof-hamburg.de die Hamburger auf dem Laufenden.