Ein 54-Jähriger angeblicher Heilpraktiker ist in Flensburg wegen Mordes angeklagt (Symbolfoto).
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Falscher Heilpraktiker soll Patientinnen missbraucht und Ehefrau ermordet haben

Er soll Patientinnen schwer missbraucht und am Ende sogar seine eigene Ehefrau getötet haben: In Flensburg ist gegen einen 54-Jährigen Anklage wegen Mordes und sexueller Nötigung erhoben worden. Seit 2014 betrieb der Mann eine Praxis als Heilpraktiker, ohne überhaupt einer zu sein. An mehreren Frauen soll er Behandlungen vorgenommen zu haben, um sich sexuell zu erregen. Seine körperlich geschwächte Frau soll er aus Habgier getötet haben.

Wegen Mordes an seiner Ehefrau und sexuellen Nötigung im besonders schweren Fall hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen angeblichen Heilpraktiker aus Esgrus (Kreis Schleswig-Flensburg) erhoben. Der seit Ende September in Untersuchungshaft sitzende Mann habe die schwer kranke 66-Jährige am 20. August 2022 getötet, sagte Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt am Donnerstag. Den Mordvorwurf bestreite der 54-Jährige.

Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt

Laut Staatsanwaltschaft betrieb der Mann von 2014 bis Juli 2022 in dem Haus des Paares ohne Qualifikation eine Praxis als Heilpraktiker. An vier Frauen soll er in acht Fällen Massagen sowie nicht indizierte und schmerzhafte Maßnahmen im Intimbereich vorgenommen haben, um sich sexuell zu erregen. Zweimal lautet der Vorwurf gefährliche Körperverletzung, sechsmal geht es um sexuelle Handlungen. Es gebe bereits Ermittlungen in 15 Fällen möglicher weiterer Opfer, sagte Winterfeldt. Deren Zahl könne sich noch erhöhen.

Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch eines der Opfer des angeblichen Heilpraktikers. Als die Frau die „Behandlung“ abbrechen wollte, drohte der Mann laut der Anklage, heimliche Nacktaufnahmen im Netz zu veröffentlichen. Das Opfer erstattete Strafanzeige.

54-jähriger Angeklagter bestreitet Mordvorwurf

Der Beschuldigte räumte laut Staatsanwaltschaft ein, ohne Ausbildung als Heilpraktiker praktiziert zu haben. Er wies den Vorwurf der sexuellen Befriedigung aber zurück. Zum Mordvorwurf gab er an, seine körperlich geschwächte Ehefrau habe gemeinsam mit ihm aus dem Leben scheiden wollen. Ungerechtfertigte Vorwürfe und Ermittlungen gegen ihn hätten diese „kaputt gemacht“.

Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Eigentums- und Vermögenslose aufgrund der Ermittlungen gegen ihn Angst hatte, seine Frau könne sich von ihm abwenden und er alles verlieren. Ziel sei ihr Erbe gewesen. Ohne deren Wissen soll er seiner Fau eine Überdosis eines Medikamentencocktails verabreicht haben.

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Als sie nicht sofort starb, stach er ihr demnach mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge zweimal in den Bauch. Laut Rechtsmedizin war Tablettenvergiftung die Todesursache. Das Landgericht Flensburg hat noch nicht über den Beginn der Hauptverhandlung entschieden. (dpa/mp)

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