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Weil sie keine Maske trug: McDonalds schmeißt Asthmatikerin raus – und verteidigt sich

Husum –

Die Regeln sind klar: Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, der muss sich nicht über einen „Rausschmiss“ wundern. Bei Ana Maria Przybille sieht das aber anders aus: Die 54-Jährige hat Asthma, ist vom Tragen der Maske per Attest befreit. Die McDonalds-Filiale in Husum setzte sie dennoch vor die Tür.

Als sich Przybille am vergangenen Sonnabend mit ihrem Mann dort etwas zu essen holen wollte, wurde sie rausgeschmissen. Dass sie ihr Attest vorzeigen konnte, interessierte offenbar niemanden. Zunächst hatte die „SHZ“ berichtet. 

Maskenpflicht in Husum: Asthmatikerin fliegt aus McDonalds-Filiale

Für Przybille sind längst nicht nur strenge Blicke zum Alltag geworden – auch Beschimpfungen musste sie sich schon anhören, weil sie keine Maske trug. Dabei würde sie damit ihre Gesundheit gefährden, wie ihr Hausarzt bei einer Untersuchung feststellte. Zuvor wurde der Husumerin häufig schwindelig und schlecht, wenn sie beim Einkaufen eine Maske getragen hatte, wie sie der „SHZ“ erzählt.

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McDonalds-Filialleiter Andreas Troczynski verteidigte das strenge Vorgehen. „Wir haben das bestimmt fünf Mal die Woche, das Menschen mit einem Attest reinkommen. Doch wir müssen uns für einen Weg entscheiden“, sagte er gegenüber der „SHZ“.

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Wenn Menschen ohne Maske hereinkämen, verunsichere das die anderen Gäste. Zudem könne man alternativ den McDrive-Service nutzen oder draußen per Handy eine Bestellung aufgeben.

Maskenpflicht in Geschäften: So sind die Regelungen

Geschäfte müssen grundsätzlich selbst überprüfen, ob sich Kunden an die Maskenpflicht halten, denn sonst drohen ihnen hohe Bußgeldstrafen zwischen 500 und 1.000 Euro. Zwar gelten nach Angaben der Gesundheitsbehörde Ausnahmen für Kunden, die nachweisen können, dass sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können –  doch die Läden entscheiden am Ende selbst, wie mit diesen Ausnahmen umzugehen ist. (mhö)

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