Nach 18 Monaten: Christina Block darf ihre Kinder wiedersehen
Es ist ein schmutziger Rosenkrieg, in dessen Zentrum die eigenen Kinder stehen: Seit fast zwei Jahren streitet Christina Block (49), Miteigentümerin der Hamburger Steckhouse-Gruppe, mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel (48) um das Sorgerecht für einen Sohn und eine Tochter. Jetzt hat ein dänisches Gericht das Urteil gefällt – beide Seiten sehen sich als Gewinner.
Wer hat Recht? Ist es der Vater, der sagt, die 9- und 12-jährigen Kinder wollten nicht zur Mutter, weil sie gewalttätig sei? Oder ist es die Mutter, die sagt der Vater habe diese aus ihrer Sicht paranoiden und wahnsinnigen Gedanken den Kindern eingepflanzt, die er ihr seit August 2021 entzieht?
Christina Block und Stephan Hensel streiten um die Kinder
Christina Block, Tochter des Gastronoms und Hoteliers Eugen Block, und der Bankkaufmann Stephan Hensel waren von 2005 bis 2018 verheiratet und haben vier gemeinsame Kinder. Diese sind 16, 14, 12 und 9 Jahre alt. Nach der Trennung im Jahr 2014 lebten die vier Kinder bei der Mutter, gingen in Hamburg zur Schule und verbrachten jedes zweite Wochenende und die Ferien bei ihrem Vater. Von solch einem Wochenendtrip zu Hensel, der inzwischen mit seiner Frau in Dänemark lebt, kamen die zwei Jüngsten im August 2021 nicht zurück.
Seitdem kämpft Block für die Rückführung ihrer Kinder nach Deutschland. Sie klagte, sogar von einer Entführung war die Rede. Hensel wiederum pocht auf den Willen der Kinder, die laut ihm lieber bei ihm seien und nicht mehr mit der Mutter leben wollten. Denn dort würden sie geschlagen, so stellte es Hensel gegenüber der MOPO dar. Seitdem leben die Kinder bei ihm, gehen in Dänemark auch zur Schule. Das älteste Kind habe sich ebenfalls entschieden, bei ihm zu bleiben, nur das 14-jährige Kind blieb weiterhin bei der Mutter.
Christina Block bestritt jede Art von Gewalt gegenüber den Kindern, warf dem Kindesvater ihrerseits vor, die Kinder „gekidnappt“ zu haben. Er sei angesichts der Trennung gekränkt und seine wirtschaftlichen Forderungen seien astronomisch, sagte sie der MOPO.
Gericht in Hamburg entschied bereits – Urteil wurde nicht vollstreckt
Das Oberlandesgericht in Hamburg entschied bereits, dass es im Sinne des Kindeswohls sei, dass der Vater die Kinder an die Mutter herauszugeben habe. Weil der Vater in Dänemark lebt, muss Christina Block das Urteil zwecks Vollstreckung an das dänische Familiengericht schicken. Dieses erkennt das Urteil an, vollstreckt aber nicht. Wie kann das sein? Es gibt das Haager Kindesentführungsübereinkommen, welches die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen bei Kindesentzug regelt, das ist aber von Dänemark nicht ratifiziert. Das Ergebnis: Der Vater gibt die Kinder nicht heraus.
Jetzt wurde im dänischen Sønderborg am Freitag ein weiteres Urteil gesprochen: Wie RTL berichtete, wurde die Rückführung der Kinder nach Deutschland abgelehnt. Hensel ist laut Medienberichten erleichtert, er will jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen. Block hingegen sieht es demnach als Etappensieg, denn ihr wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Alle 14 Tage soll sie betreuten Umgang mit ihren Kindern in Dänemark haben.
Beide Seiten haben jetzt allerdings noch die Möglichkeit, in Revision gehen. In letzter Instanz könnte der Sorgerechts-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. (mp)