Schockierende Details vor Gericht: Fleischer (39) tötet Eltern mit Hammer und Messer
Rostock –
Muss der Fleischer Marko W. nun lebenslang in Haft? Am Landgericht Rostock ist am Mittwoch der Elternmord-Prozess gegen den 39-jährigen Angeklagten fortgesetzt worden.
Am vorletzten Verhandlungstag endete die Beweisaufnahme. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hielten ihre Schlussvorträge.
Eltern mit Hammer und Messer getötet: Lebenslange Haft für Marko W.?
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe. In ihrem Plädoyer schilderte sie den Tatablauf am Silvestertag 2019 und beschrieb, wie sich beim 39-Jährigen eine unglaubliche Wut aufstaute.
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Der Angeklagte griff zu Jagdmesser und Hammer und tötete seine schlafenden Eltern. Zuerst schlug er mit dem Hammer auf den Kopf des Vaters ein, bis der Stiel abbrach, dann versetzte er ihm 21 Messerstiche.
Als die Mutter wach wurde und ihren Sohn von weiteren Übergriffen abhalten wollte, griff dieser auch sie mit dem Messer an. Insgesamt 41 Mal stach er auf Carola W. ein.
Nach der Tat trank der Angeklagte Bier – dann gestand er
Die Staatsanwältin beschrieb weiter, wie W. nach der Tat sich und das Messer wusch und seine Kleidung wechselte. Er trank dann vier Flaschen Bier, ging drei Stunden später zum Polizeirevier und gestand seine Tat.
Zum Motiv stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass der Angeklagte bereits seit dem Kindesalter vom eigenen Vater missbraucht wurde, er zudem Schutzlosigkeit und Erniedrigung erfahren habe. Er hegte Rachegefühle – begünstigt von dem Umstand, dass er zum Auszug aus der elterlichen Wohnung gedrängt wurde.
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Wegen Mordes am Vater (Heimtücke lag vor, da er schlief) und Totschlags an der Mutter (keine Heimtücke, da sie erwachte) forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine besondere Schwere der Schuld erkannte sie nicht.
Nebenkläger ist der Bruder des Angeklagten aus Rostock
Anders sah das die Vertreterin der Nebenklage. Sie forderte sogar wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Haft und sieht die besondere Schwere der Schuld als erfüllt an.
Für ihren Mandanten Nico W., den Bruder des Angeklagten, sollte die Teilnahme am Prozess in erster Linie eine Antwort auf das Wie und Warum bringen. Woher kam diese unglaubliche Wut, die die „schnelle Gewaltabsicht“ (ein Messerstich pro Sekunde) zur Folge hatte?
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Da sei einmal die Eifersucht auf die Bevorzugung der Brüder gewesen. Dann die Erniedrigungen und Schläge durch die Eltern. Zu guter Letzt fühlte sich Einzelgänger Marko W. von den Eltern zum Auszug genötigt. Liebe und Zuwendung habe er von ihnen nie erfahren, nur von den Großeltern, die er als Ersatzeltern ansah.
Zerrüttete Familienverhältnisse Tatmotiv für Bluttat von Rostock
„Der Angeklagte hat außergewöhnlich brutal gehandelt und seine Eltern vernichtet“, führte die Nebenklägervertreterin aus.
Auch für den Verteidiger hat sich die Tat so wie angeklagt zugetragen. Er hält den 39-Jährigen für voll schuldfähig und sieht als Tatmotiv das zerrüttete Familienverhältnis und forderte, seinen Mandanten wegen Mordes in Tateinheit und Totschlags ohne besondere Schwere der Schuld zu verurteilen.
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Marko W. nahm alle Vorträge ruhig und ohne große Regungen auf und sagte in seinem letzten Wort: „Es tut mir sehr leid, ich würde die Zeit gern zurückdrehen.“ Am Montag übernächster Woche soll das Urteil gesprochen werden.