Biker stirbt bei U-Turn: Autofahrer wehrt sich gegen Geldstrafe
Vor vier Jahren ereignete sich in Farmsen-Berne ein schwerer Unfall: Ein Autofahrer machte einen U-Turn und übersah dabei einen neben ihm fahrenden Motorradfahrer. Der kollidierte mit dem Golf und starb kurz darauf. Der Autofahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und wehrte sich. Die zweite Instanz gab ihm teilweise Recht.
Ein verbotenes Wendemanöver kostete einen 48 Jahre alten Motorradfahrer im Juni 2019 das Leben. Der Biker war an jenem Sonntagnachmittag, den 30. Juni, gegen 15.30 Uhr mit seiner Kawasaki Ninja ZX-10R auf der August-Krogmann-Straße unterwegs. Der 48-Jährige befuhr die linke Spur in Richtung Rahlstedt, neben ihm fuhr ein schwarzer VW Golf.
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Der machte unter der Brücke an der U-Bahnstation Farmsen plötzlich ein unerlaubtes Wendemanöver, zog über die linke Spur, wo der Biker fuhr. Dann kam es zur Kollision. Der Motorradfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und krachte in die hintere Tür des Wagens, stürzte auf die Straße. Dabei zog er sich lebensgefährliche Verletzungen an Kopf und Oberkörper zu. Ein Notarzt reanimierte den Mann auf dem Weg ins Krankenhaus, wo er jedoch später starb.
Biker übersehen: Autofahrer vor Gericht
Der VW-Fahrer blieb unverletzt, erlitt jedoch einen Schock. Das Amtsgericht Barmbek verurteilte ihn in einem Prozess am 7. Dezember 2021 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 9750 Euro (150 Tagessätze à 65 Euro). Eigentlich wird in solchen Fällen eine Haftstrafe (meistens ausgesetzt zur Bewährung) ausgesprochen. Die Beweisaufnahme hatte aber ergeben, dass der Motorradfahrer schneller als erlaubt gefahren war und dass er bei der vorgeschriebenen Geschwindigkeit den Zusammenprall wahrscheinlich überlebt hätte.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ging es nur noch um die Höhe der Tagessätze: Der heute 35-Jährige ist zum zweiten Mal Vater geworden, weswegen seine finanziellen Verhältnisse neu berechnet werden müssen. Das Gericht reduzierte den Tagessatz von 65 auf 30 Euro. Die Geldstrafe beträgt also nur noch 4.500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. (jek/ste)