Sportbootunfall Barßeler Tief Ostfriesland Fotos der Toten
  • Blumen, Kerzen und Fotos sind am Ufer des Flusses zu sehen auf dem es 2016 zu dem folgenschweren Sportbootunfall kam.
  • Foto: picture alliance/dpa/Andre van Elten

Tödlicher Bootsunfall: Jetzt wird der Fall in Hamburg neu aufgerollt

Es war das schreckliche Ende eines Hafenfestes: Im August 2016 beschließen acht Freunde, eine nächtliche Spritztour auf dem Fluss Barßeler Tief zu machen. Plötzlich stoßen die zwei mit je vier Insassen besetzten Motorboote zusammen. Zwei Menschen sterben. Ein damals 30-Jähriger wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Weil er Berufung einlegt hat, wird der Fall jetzt erneut in Hamburg verhandelt.

Es sollte eigentlich ein unbeschwerter Abend werden. Acht Freunde feiern am 26. August 2016 ausgelassen beim Barßeler Hafenfest in Ostfriesland, das an jenem Freitag eröffnet wird. Sie trinken und feiern bis spät in die Nacht und entschließen sich, noch eine Spritztour mit den Motorbooten auf dem Fluss Barßeler Tief zu machen.

Im Bereich der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) dann kommt es gegen 2 Uhr früh am Samstag zu dem schweren Unglück. Die beiden Boote stoßen plötzlich mit hoher Geschwindigkeit zusammen. Eine 24-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann, der eines der beiden PS-starken Boote steuerte, kommen bei dem Unfall ums Leben. Eine 23-Jährige erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Die anderen Insassen kommen mit leichten Verletzung davon.

Der Angeklagte während seines Prozesses im September 2019 vor dem Amtsgericht Emden. (Archivbild) picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam
Angeklagter vor Gericht
Der Angeklagte während seines Prozesses im September 2019 vor dem Amtsgericht Emden. (Archivbild)

Doch der Schock sitzt so tief, dass sie der Polizei zunächst nicht sagen können, was passiert ist. „Sie stehen derart unter Schock. Sie sind noch nicht vernehmungsfähig“, erklärte ein Polizeisprecher damals nach dem Unfall. Das Hafenfest wird nach dem Unglück sofort abgebrochen. Niemandem in der Gemeinde ist jetzt noch zum Feiern zumute. Die Betroffenen waren alle in Vereinen engagiert, die beim Hafenfest dabei waren. Am Tag nach dem Unfall schmücken Blumen, Kerzen und Fotos das Ufer.

Sportbootunfall mit zwei Toten: Berufungsprozess in Hamburg

Weil die genaue Unfallstelle nicht bekannt ist, lässt sich lange nicht klären, welches Gericht zuständig ist. Erst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verweist den Fall an das Schifffahrtsgericht beim Amtsgericht Emden. Dort muss sich drei Jahre später der überlebende Bootsführer verantworten. Dem heute 32-Jährigen werden fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Vor Gericht beteuert er, nicht zu schnell gefahren zu sein. Auch sei das Boot korrekt beleuchtet gewesen. Dann sei ihm plötzlich das andere Boot entgegenkommen – deutlich zu schnell, sodass er nicht mehr ausweichen konnte. Nach dem Crash wurde den Betroffenen Blut abgenommen. Bei dem Angeklagten wurde ein Wert von 1,89 Promille Alkohol im Blut gemessen. Dieser hohe Wert habe ihn überrascht, gab der Angeklagte bei seiner Aussage vor Gericht an. Auch bei den anderen Mitfahrern und dem getöteten Bootsführer war Alkohol im Spiel.

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Am 13. September 2019 wird der Angeklagte zu einer einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und der Zahlung von 45.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Gegen das Urteil legt er Berufung ein. Ab Donnerstag wird der Fall aufgrund des Gesetzes für gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen diesmal in Hamburg verhandelt – vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

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