Ein Schild zeigt „Bewohner mit Parkausweis frei“
  • In Anwohnerparkzonen werden Sonderparkplätze eingeführt. (Symbolbild)
  • Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

„Verbesserung der Lebensqualität“: Neue Bewohnerparkzonen in Hamburg

Es geht weiter mit den nächsten Anwohnerparkzonen in Hamburg: In den kommenden Wochen starten sechs neue Gebiete in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde. Das bedeutet, dass alle, die nicht dort wohnen, für höchstens drei Stunden dort parken dürfen – es gibt aber einige Ausnahmen.

Am 6. März tritt das neue Anwohnerparkgebiet in Kraft, das in sechs Zonen aufgeteilt ist: N109 Hofweg, N110 Feenteich, N111 Uhlenhorster Weg, N112 Schwanenwik, N113 Lübecker Straße und M111 Borgfelde.

Anwohnerparken: Hier treten sechs neue Gebiete in Kraft

Seit dem 23. Januar können die Bewohner entsprechende Anwohnerparkausweise beantragen, diese gibt’s entweder für 65 Euro im Jahr online oder auch an allen Standorten des Landesbetrieb Verkehr für jährlich 70 Euro. Alle anderen müssen drei Euro pro Stunde für einen Parkplatz bezahlen und diesen auch nur für höchstens drei Stunden belegen.

Aber Achtung: In Teilen der Geschäftsstraßen Papenhuder Straße und Lübecker Straße gilt der Bewohnerparkausweis nicht, hier kann lediglich kostenpflichtig für maximal drei Stunden geparkt werden.

„Die Einführung des Bewohnerparkgebiets in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde hat das Ziel, den Parkdruck vor Ort zu mindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, so der LBV Anfang Januar. „Das sogenannte ,Langzeitparken‘ durch nicht im Gebiet wohnende Personen soll durch die Parkregelung deutlich reduziert und dadurch die Chance der Bewohner:innen auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht werden.“

Parkdruck soll in den Gebieten verringert werden

Simone Dornia, Sprecherin der Hamburger Grünen für Uhlenhorst und Hohenfelde, verweist darauf, dass die Bewohnerparkzonen in den anderen Stadtteilen bereits nachweislich den Parkdruck verringert hätten. „Ich bin sicher, dass das Bewohnerparken auf der Uhlenhorst und in Hohenfelde zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner:innen führen wird“, sagt sie.

Zusätzlich gelten allerdings einige Sonderregeln: In Teilen der Fährhausstraße, Averhoffstraße, Hohenfelder Allee und Angerstraße können für zehn Euro Tagestickets am Automaten gekauft werden. Handwerker und Gewerbetreibende können für betriebsnotwendige Autos eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Seit neuestem gilt das auch für Schichtarbeitende, deren Arbeit bis einschließlich 6 Uhr beginnt – die Arbeitnehmer können jeweils ein Kontingent an Ausnahmegenehmigungen für ihre Mitarbeitenden erwerben. Zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens ist das Parken auch ohne entsprechenden Ausweis kostenlos.

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