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Er wird offiziell beobachtet: Verfassungsschutz stuft AfD-„Flügel” als rechtsextrem ein

Berlin –

Der „Flügel“ wird jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt aber nicht für die AfD als Gesamtpartei. Darüber, wie viel Einfluss die rechtsnationale Gruppierung in der Partei hat, gehen die Meinungen auseinander.

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale „Flügel“ ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren.

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Der „Flügel“, dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist, wird jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu – ohne weitere Details zu nennen – für Donnerstag zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bericht des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

AfD veröffentlichte Stellungnahme

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“, dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist.

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Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, „Flügel“-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: „Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft.“

2019 wurde AfD-„Flügel” zum Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf.

Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

AfD-„Flügel” kennt keine formale Mitgliedschaft

Der „Flügel“ kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten „Kyffhäusertreffen“. An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem „Flügel“ zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen. (dpa/mg)

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