Sabine Mertens, Gründerin der Anti-Gender-Initiative, hält ein Plakat, das sich gegen Gendersprache richtet.
  • Sabine Mertens, Gründerin der Anti-Gender-Initiative.
  • Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Anti-Gender-Initiative: Darum ermittelt die Polizei gegen die Gründerin

Die Polizei ermittelt gegen Sabine Mertens, Gründerin der Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“. Mit homophoben Äußerungen hatte sie Anfang Februar für Wirbel gesorgt. Derweil gab die Initiative bekannt, wie viele Unterschriften sie bereits gesammelt hat.

„Am 13. Februar 2023 wurde über die Online-Wache Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Frau Mertens erstattet”, sagt Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf MOPO-Anfrage. Aktuell prüfe die Polizei den entsprechenden Sachverhalt.

Gender-Gegnerin Sabine Mertens sorgt für Wirbel

Es geht um Äußerungen, die Mertens in einem Gespräch mit dem „Abendblatt” Anfang Februar getroffen hatte. Dies bestätigte die Polizei gegenüber der MOPO. Unter anderem sagte Mertens, es sei „Tatsache, dass sich normalerweise Männer und Frauen zum anderen Geschlecht hingezogen fühlen.“ Und: „Wenn wir jetzt alle schwul, lesbisch und trans werden sollen, dann ist die Evolution zu Ende.“

Die Anzeige sei laut Polizei von einer Privatperson gestellt worden. SPD, Grüne, FDP und Linke zeigten sich entsetzt über die Aussagen von Mertens. CDU-Fraktionschef Dennis Thering nannte die Aussagen von Mertens „inakzeptabel”. Die Initiative gegen das Gendern unterstützt die CDU aber weiterhin und sammelt fleißig Unterschriften.

Mittlerweile hätten mehr als 6000 Menschen die Forderung der Initiative unterzeichnet, erklärte Mertens am gleichen Tag als auch die Ermittlungen bekannt wurden. Sie sagte: „Ich bin überwältigt vom Zuspruch der Hamburger. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Die Sprache gehört uns allen.“ 

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Ziel der Initiative ist es, die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen und städtische Unternehmen dazu zu verpflichten, sich an die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung zu halten, die beispielsweise keine Gendersternchen oder Unterstriche vorsehen. Wenn binnen sechs Monaten 10.000 Wahlberechtigte die Forderung unterschreiben, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen.

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