• Deutlicher könnte es kaum sein: Der Teil-Lockdown erweist sich als wirkungslos. Deutschland steht nun angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown – deutlich vor Weihnachten. Ab Mittwoch fährt Deutschland wieder runter, wie seit den Mittagsstunden auch offiziell klar ist. Die abgenickten Maßnahmen waren allerdings schon am Morgen ...

Geschäfte dicht, Alkohol und Böller, Weihnachten: Der Lockdown-Plan für Deutschland

Berlin –

Deutlicher könnte es kaum sein: Der Teil-Lockdown erweist sich als wirkungslos. Deutschland steht nun angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown – deutlich vor Weihnachten. Ab Mittwoch fährt Deutschland wieder runter, wie seit den Mittagsstunden auch offiziell klar ist. Die abgenickten Maßnahmen waren allerdings schon am Morgen bekannt:

In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf war vorgeschlagen worden, den Einzelhandel – mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf – vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar zu schließen. Doch damit nicht genug: Das Papier umfasst Regelungen für Weihnachten, Silvester, Alkoholkonsum im Freien, Gottesdienste und weitere Bereiche des öffentlichen Lebens.

Lockdown-Plan: Kontakteinschränkungen an Schulen und Kitas

Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar gibt es auch deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in dem Papier.

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Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Lockerungen an Weihnachtstagen einkassiert

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können.

Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.

Gottesdienste erlaubt – singen in Kirchen soll verboten werden

Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sind dem Entwurf zufolge nur noch erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden kann. Es soll eine Maskenpflicht auch am Platz gelten, Singen soll verboten werden.

Wo besonders viele Menschen erwartet werden, müsse eine Anmeldungserfordernis eingeführt werden. In den kommenden Tagen solle es weitere Gespräche geben, um „im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens“ zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

Feuerwerksverkauf soll verboten werden – neue Regelung für Alkoholkonsum

Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. 

Neu ist im Entwurf die Empfehlung, ein bundesweites Verbot für Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuführen. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt“, heißt es. Die Gastronomie soll geschlossen bleiben, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.

Auf nicht notwendige Reisen soll verzichtet werden

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen ebenfalls geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“.

Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, „von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen“. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Schutzmasken und Schnelltests für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen

Für die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie mobile Pflegedienste sollen den Plänen zufolge durch den Bund medizinischen Schutzmasken sowie kostenlose Antigen-Schnelltests die Regel werden.

Dazu sollten die Länder „eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche“ für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegeteams anordnen, heißt es. In Hotspots solle es auch für Besucher eine Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests geben.

Wirtschaftshilfen sollen erhöht werden

Vom Lockdown betroffene Unternehmen können dem Entwurf zufolge auf mehr Geld vom Staat hoffen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden, wobei der maximale Zuschuss für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorgesehen ist.

Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Auch mit den Schließungen verbundene Wertverluste bei Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen aufgefangen werden. (dpa)

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