Bakery Jatta
  • Bakery Jatta kann sich endlich wieder voll auf seinen Job als Fußball-Profi konzentrieren.
  • Foto: imago/Hübner

Verfahren vorbei: Jatta ist Jatta! Jetzt will der HSV-Profi Deutscher werden

Die scheinbar unendliche Geschichte rund um seine angezweifelte Identität hat ein Ende gefunden. Bakery Jatta ist Bakery Jatta – das steht nun endgültig fest. Das „Abendblatt“ hatte am Dienstagabend zuerst davon berichtet. Jattas Anwalt Thomas Bliwier bestätigte der MOPO: „Der verbliebende Rest des Strafverfahrens ist eingestellt worden. Es ist endgültig vorbei. Bakery Jatta ist unschuldig und hat Rechtssicherheit. Ende gut, alles gut.“

Angefangen hatte alles mit einem „Sport Bild“-Artikel im August 2019, der den Verdacht enthielt, Jatta hieße in Wahrheit Bakary Daffeh und sei nicht am 6. Juni 1998 geboren worden – sondern am 6. November 1995. Es folgten Monate voller Anschuldigungen und neuer Entwicklungen. Mehrere Gegner legten Protest gegen die Wertung ihrer Spiele gegen den HSV ein, in denen Jatta zum Einsatz gekommen war. Der DFB wies die Einsprüche zurück.

Bakery Jatta ist unschuldig und hat Rechtssicherheit

Schon im September 2020 beantragte Bliwier offiziell die Einstellung des Verfahrens, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Im Mai 2021 belastete ein Gutachten der Universität Freiburg Jatta erneut – und im Dezember 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen Jatta.

HSV-Fanliebling Bakery Jatta WITTERS
Bakery Jatta bedankt sich bei den HSV-Fans für die Unterstützung
HSV-Fanliebling Bakery Jatta

Zwar lehnte das Amtsgericht Hamburg-Altona die Eröffnung eines Hauptverfahrens im März 2022 ab, erklärte den HSV-Profi damit „offiziell“ als unschuldig und der Fall schien geklärt – doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss ein.

Als das Hamburger Landgericht die Beschwerde im Juli 2022 abgelehnt hatte, schien das Verfahren endgültig geklärt – gänzlich geschlossen war die Akte aber noch nicht. Bis zu diesem Dienstag.

Jatta strebt jetzt deutsche Staatsbürgerschaft an

Zweifel an seiner Identität hatte es längst nicht mehr gegeben, zuletzt ging es aber noch um die Frage, ob Jatta bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 den Namen seiner Mutter zweimal unterschiedlich angegeben hatte. Auch in diesem Punkt konnte sich die Jatta-Seite nun mit der Staatsanwaltschaft einigen, laut „Abendblatt“ hat der HSV-Profi bereits eine Geldauflage gezahlt.

„Wir wollten klare Verhältnisse und den Aufenthaltsstatus geklärt haben“, sagt Bliwier. Das Verfahren kann nicht wieder eröffnet werden – und nun strebt der HSV-Profi sogar die deutsche Staatsbürgerschaft an.

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