Ärztin im Gespräch
  • Übersichtlich und digital – mit der e-Akte soll das Gesundheitssystem modernisiert werden.
  • Foto: imago images/Westend61

Die elektronische Patientenakte: Was Sie darüber wissen sollten

Es gibt sie schon, aber das weiß längst nicht jeder: Die digitale Patientenakte, knackig kurz ePA oder auch E-Akte genannt. Seit Januar 2021 kann man sie über eine App von der Krankenkasse bekommen. Doch ein Drittel der Deutschen hat davon noch nichts gehört. Dabei soll doch jetzt alles ganz schnell gehen mit der Digitalisierung, findet Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Was muss man wissen zur E-Akte?

Bisher läuft es eher mau: Weniger als ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten nutzt die ePA. Dabei klingt es so praktisch: Ein persönlicher Datenspeicher, der Patienten im Prinzip ein Leben lang und bei allen Ärztinnen und Ärzten begleitet. Das soll die Versorgung verbessern, da etwa oft Untersuchungen unnötigerweise wiederholt werden, wenn vorherige Untersuchungsergebnisse nicht bekannt sind.

Es ist das Jahr 2023, alle Welt ist digitalisiert – aber bei Ärzten und in Kliniken herrscht ein unübersichtliches System aus verstreuten Daten, Papier- und Zettelwirtschaft. So geht’s nicht weiter – findet Gesundheitsminister Lauterbach: „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, sagte er in Berlin. Deshalb: Turbo einlegen! Erklärtes Ziel der Ampel-Koalition ist nun, bis 2025 von einem Prozent E-Akten-Patienten auf 80 Prozent zu kommen.

Bis Ende 2024 sollen Versicherte eine E-Akte bekommen

Wie soll das gehen? Quasi automatisch. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, auf das Prinzip „Opt-out“ zu schwenken. Das heißt: Konkret sollen bis Ende 2024 alle eine E-Akte bekommen, und zwar ohne den bisher nötigen Antrag. Wer keine will, müsste explizit widersprechen.

Die E-Akte soll im Grunde alle Gebrechen, Genesungen und sonstige gesundheitlich relevanten Infos enthalten. Beispiele: Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder. Auch den Impfausweis, den Mutterpass oder das Zahn-Bonusheft muss man dann nicht mehr in irgendwelchen Schubladen suchen – alles drin. Auch Patientenverfügungen sollen hier festgehalten werden.

Patienten sollen über die Daten in der Akte bestimmen können

Heißt dass, wir werden alle zu gläsernen Patienten, weil jeder Arzt Zugriff auf sämtliche Daten hat? Nein. Tatsächlich haben Versicherte die Kontrolle, wer was sieht. Daten können jederzeit gelöscht werden, es gibt die Möglichkeit, einen Arzt zwar in die Akte hineinschreiben, aber nicht hineingucken zu lassen. Patienten bestimmen auch, welcher Behandlungszeitraum eingesehen werden kann.

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Aus Sicht der Verbraucherzentralen profitieren Patienten, wenn sie digital durch das komplizierte Gesundheitswesen navigieren können. Aber: Menschen ohne Smartphones und Computer dürften nicht abgehängt werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen begrüßt den „Rückenwind für die Digitalisierung“. Dazu gehöre allerdings, dass Ärztinnen und Ärzte die E-Akte auch mit Daten befüllen müssten.

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Übrigens: Auch bei Rezepten soll es kein Verzetteln mehr geben. E-Rezepte sollen einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. 

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