Studentin vergewaltigt: Anklage gegen Familienvater
Lübeck –
Das Verbrechen schockte ganz Norddeutschland: Aziz G., Vater dreier Kinder, soll im vergangenem Jahr eine Studentin in seine Gartenparzelle verschleppt und vergewaltigt haben. Anschließend soll er die junge Frau gefesselt in einem Knick festgebunden haben. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung erhoben.
Die Polizei hatte den 43-Jährigen Familienvater Aziz G. am 1. November vorigen Jahres festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte die 20-Jährige am frühen Morgen des 12. Oktober in seine Gewalt brachte. Sie war auf dem Heimweg von einer Party.
Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Mann die Studentin mit einem Transporter zu einer von ihm genutzten Kleingartenparzelle. Dort sei es nach den Ermittlungen zu erneuter Gewalt gegen die Frau und zu sexuellem Missbrauch gekommen.
Gefesselt an einen Knicks
Aus der Situation am Tatort ergibt sich für die Staatsanwaltschaft, dass der Lübecker türkischer Abstammung die Geschädigte knebelte und ihre Hände auf dem Rücken fesselte. Später habe er sein Opfer mit einem Seil in einem Knick nahe Mönkhagen (Kreis Ostholstein) festgebunden. Nur durch Zufall entdeckte ein Autofahrer die verstörte junge Frau. Eine fieberhafte Suche nach dem Täter begann.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck begründet den hinreichenden Verdacht gegen den Mann mit Aussagen der Studentin, besonders aber auch mit den Auswertungen untersuchter Spuren. So seien auf dem Fesselungs- und Knebelmaterial DNA-Spuren des Mannes nachgewiesen worden. Bei ihm sei auch entsprechendes Fesselungsmaterial sichergestellt worden.
Ist er ein Serientäter?
Die Staatsanwaltschaft wirft Aziz G. auch vor, sich am 26. September 2019 einer 25-Jährigen bemächtigt zu haben, als diese am frühen Morgen nach einer Party auf dem Heimweg gestürzt war und das Bewusstsein verloren hatte. Auch in diesem Fall soll er die Frau zu seiner Kleingartenparzelle gebracht haben. Die Frau konnte sich befreien und das Grundstück verlassen. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens habe das Landgericht Lübeck noch nicht entschieden. (dpa/mp)