Gefördertes Wohnen mit höherem Gehalt möglich – doch Grundproblem bleibt
Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Einkommensanpassung für gefördertes Wohnen vorgenommen. Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, darf mehr verdienen als das bislang der Fall war. Diese an sich gute Nachricht behebt jedoch nicht das grundlegende Problem: Selbst mit dem begehrten Schein hat man noch lange keine Wohnung. Diese fehlen nämlich an allen Ecken und Enden, auch wenn Hamburg im Bundesvergleich im Schnitt die meisten Sozialwohnungen aufweist.
Die gute Nachricht zuerst: Wer eine geförderte Wohnung beziehen möchte, darf ab 15. April mehr verdienen als bisher. Die neue Verordnung legt für den ersten Förderweg fest, dass Mieterinnen und Mieter mit einem Jahresbruttoeinkommen, das bis zu 60 Prozent über dem im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Basiswert liegt, eine Sozialwohnung beziehen dürfen. Bisher lag diese Grenze bei 45 Prozent.
„Wir ermöglichen, dass ein Teil der derzeit berechtigten Haushalte trotz gestiegener Einkommen weiterhin einen Wohnberechtigungsschein erhält und erweitern den Berechtigtenkreis um Menschen mit mittleren Einkommen“, so Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. „Damit liegt zukünftig über die Hälfte der Miethaushalte Hamburgs innerhalb der Einkommensgrenzen und hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.“
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Die Einkommensgrenzen im Überblick: Im ersten Förderweg erhalten Ein-Personen-Haushalte künftig ab einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 28.500 Euro einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grenzwert bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 42.200 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt darf bis zu 53.800 Euro verdienen und für einen Vier-Personen-Haushalt liegt die neue Grenze bei bis zu 65.500 Euro. Die Einkommensgrenzen im zweiten Förderweg liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 35.300 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 52.500 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 67.000 Euro und für einen Vier-Personen-Haushalt bei 81.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen. So weit, so gut.
Hamburg fehlen Tausende geförderte Wohnungen
Das Problem ist jedoch: In Hamburg fehlen Tausende geförderte Wohnungen. Auch mit Wohnberechtigungsschein ist nicht garantiert, dass man eine ausreichend große Sozialwohnung bekommt. Die Stadt Hamburg liegt im deutschlandweiten Vergleich bei der Versorgung mit Sozialwohnungen zwar an der Spitze – auf 1000 Miethaushalte kommen rund 110 Sozialwohnungen – der Bedarf ist jedoch weitaus größer. „Eine Anpassung der Einkommensgrenzen im ersten und zweiten Förderweg hat es in den vergangenen 15 Jahren nur einmal gegeben, nämlich im Jahr 2018“, so Heike Sudmann, die wohnungspolitische Sprecherin der Linken. „Folgerichtig muss jetzt der Schritt folgen, noch mehr Geld und Kraft in die Schaffung von geförderten Wohnungen zu stecken. Es nützt den Betroffenen wenig, wenn Hamburg im Städtevergleich gut dasteht. Der eklatante Mangel von Sozialwohnungen in Hamburg lässt sich nicht schönreden.“