Vergewaltigungs-Prozess: Hamburger Rapper „Famo“ erneut vor Gericht
Neustadt –
Nächste Runde im Prozess um den Hamburger Rapper „Famo“: Nachdem er in erster Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde und sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen waren, wird nun erneut verhandelt, diesmal vor dem Landgericht. Der Vorwurf: sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Farshad M., so sein bürgerlicher Name, soll laut Anklage im September 2017 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben, als diese eigentlich ihre Sachen abholen wollte. Er sei geil und wolle Sex, soll er ihr erklärt, sie dann aufs Bett geschmissen und sich an ihr vergangen haben. Währenddessen habe er sie mehrfach aufgefordert, „leiser zu weinen“.
„Wein‘ leiser!“: Hamburger Rapper „Famo“ erneut vor Gericht
Im zweiten Anklagepunkt geht es um einen Vorfall vom 30. Mai 2018. Damals soll er in einem Hummelsbütteler Jugendzentrum ein erst 14 Jahre altes Mädchen, das sich wegen Gesangsaufnahmen an M. gewandt hatte, unsittlich unter dem Rock berührt haben. Laut Staatsanwaltschaft stand das Mädchen am Mikrofon, als „Famo“ bei seiner Berührung erklärt haben soll: Das bleibt unter uns, ich will dich gerne f…“
Im Juni vergangenen Jahres wurde der Rapper, der in seinen Songs auch über brutale Gewaltfantasien spricht („Ich f… deine Sister auf dem Dixieklo, ich f… sie tot“), bereits verurteilt. Zuvor hatte es Hinweise gegeben, dass „Famo“ versucht haben soll, seine Ex-Freundin von einer belastenden Aussage abzubringen.
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Nun beginnt am kommenden Mittwoch um 9 Uhr der Revisionsprozess, angesetzt sind acht Verhandlungstage. Während „Famo“ mit der Berufung seine Unschuld beteuern will, war der Staatsanwaltschaft das ursprüngliche Strafmaß zu gering angelegt. Sie fordert eine höhere Strafe für den Rapper. (dg)