Fleischindustrie: Aus für Werkverträge und Leiharbeit – aber es gibt Ausnahmen!
Berlin –
Jetzt sind sich alle einig: Die Koalition hat ihren Streit um mehr Arbeitsschutz in Schlachthöfen beigelegt. Werkverträge und Leiharbeit sollen verboten werden – allerdings sind kleinere Betriebe ausgenommen.
In Zukunft gilt: Beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch dürften nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Aber: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind von der Regelung ausgenommen.
Ausnahmeregelung vorerst möglich
Die Einigung zwischen Union und SPD sieht eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung vor: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leiharbeitnehmer aufzufangen – unter strengen Auflagen und nur in der Fleischverarbeitung – nicht beim Schlachten und Zerlegen. Die Bedingung dafür ist eine Tarifbindung.
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Die Koalition reagiert damit auf Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. In der Unionsfraktion hatte es aber bis zuletzt Bedenken gegen eine zu starke Einschränkung von Werkverträgen und Leiharbeit gegeben. (mp)