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Verstoß gegen Datenschutz: Offene Kontaktlisten: Erste Restaurants erhalten Bußgelder

Um einen Corona-Ausbruch schnell nachvollziehen und eindämmen zu können, müssen Gastronomiebetriebe in Hamburg Kontaktlisten ihrer Gäste führen. Das wird auch soweit befolgt – nur mit dem Datenschutz nehmen es viele Restaurants und Cafés nicht so genau, wie Stichproben der Stadt jetzt ergeben haben. 

Laut Hamburger Senat herrsche bei den Gastronomen seit Einführung des Systems vor rund drei Monaten viel Unsicherheit, wie sie die Daten erheben können, ohne Datenschutzrechte der Besucher zu verletzen. 

Hamburger Senat: Es scheitert an der richtigen Umsetzung

Die SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung verlange ausdrücklich, dass die Daten vor unbefugten Dritten geschützt werden. An der richtigen Umsetzung scheitere es aber. Nahezu täglich würden bei Hamburgs oberstem Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar Beschwerden von Hamburgern eingehen, die über offene und frei zugängliche Kontaktlisten in den Lokalitäten berichteten, wie der Senat am Freitag mitteilte. 

Stichproben in 100 Gewerbe- und Gaststättenbetrieben hätten gezeigt, dass ein Drittel der Betriebe offene Listen führen würden, die unzulässig seien. Die Datenschützer hätten die Betreiber daraufhin informiert und ihnen ein Musterformular samt Informationsmaterial gegeben, damit der Datenschutz in Zukunft eingehalten wird.

Hamburg: Vier Betriebe müssen Strafe zahlen

Um die Umsetzung dann im Nachgang zu überprüfen, wurden die Betriebe erneut überprüft. Dabei sei bei vier Betrieben die gleichen Missstände vorgefunden worden. Alle vier bekamen daraufhin ein Bußgeld. Der Großteil der Betriebe hielt sich jedoch an die Datenschutz-Auflagen.

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 „Unsere Nachprüfung hat gezeigt, dass etwa ein Siebtel der Betriebe die Kontaktdatenerfassung auch nach behördlicher Ansprache immer noch fehlerhaft durchführen. Woran die datenschutzkonforme Umsetzung gescheitert ist, konnten die betroffenen Gaststättenbetreiber nicht plausibel darlegen“, so Johannes Casper. Er appelliert an die Betriebe, mit den Kontaktdaten vertraulich umzugehen – nicht zuletzt auch, um Bußgelder zu vermeiden. (maw)

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