• Das von den Carabinieri Bozen herausgegebene Foto zeigt den Audi TT von Stefan L., der auf eine Mauer aufgefahren ist. 
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Unfall-Tragödie in Südtirol: Suff-Raser bleibt in Haft, beim Verhör bricht er zusammen

Köln/Luttach –

Mit seinem Auto tötete er sieben junge Deutsche in Südtirol. Nun musste der Unfallfahrer vor den Haftrichter. Beim Verhör brach er offenbar zusammen.

Der Unfallfahrer bleibt in Haft. Das ergebe sich aus der Schwere des Unfalls mit sieben Toten, sagte Richter Emilio Schönsberg vom Landesgericht Bozen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Anwälte des 27 Jahre alten Südtirolers hätten keinen Antrag auf Hausarrest gestellt.

Der Fahrer hatte zuvor laut Anwalt eingeräumt, zu viel getrunken zu haben und das Unglück zu bereuen. „Er ist am Boden zerstört“, sagte sein Anwalt Alessandro Tonon der dpa. Das Verhör hätte unterbrochen werden müssen, weil der psychische Zustand seines Mandanten so schlecht sei.

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Bei dem Unfall in dem Ort Luttach kamen am Sonntag sieben junge deutsche Skiurlauber ums Leben. Der Beschuldigte hatte nach Angaben der Polizei fast 2 Promille Alkohol im Blut. Dem 27-Jährigen wird mehrfache Tötung im Straßenverkehr vorgeworfen. Ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.

Südtirol: Unfallfahrer brach in Tränen aus

Zum derzeitigen Gesundheitszustand des Fahrers machte der Richter keine Angaben. Er sei mehrmals aus Verzweiflung in Tränen ausgebrochen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf die Anwälte.

Diese gingen davon aus, dass es besser sei, den Mann wegen seines fragilen Gesundheitszustandes in Haft statt in Hausarrest unterzubringen. Anwalt Tonon konnte auf Nachfrage nicht bestätigten, dass der Fahrer wegen Suizidgefahr rund um die Uhr Beruhigungsmittel bekomme.

Ermittelt werden muss unter anderem, wie schnell der Mann unterwegs war, als er die Reisegruppe erfasste. Sechs Menschen waren auf der Stelle tot, eine Frau starb einen Tag später in einem Krankenhaus in Innsbruck. Am Mittwoch waren noch zwei Verletzte auf der Intensivstation, einer davon im kritischen Zustand, sagte eine Sprecherin des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Offiziell wurde die Identität der Toten bisher nicht bekannt gemacht. Die meisten stammen aus Nordrhein-Westfalen.  

Unfalldrama in Luttach: Das kommt auf den Täter zu

Was kommt jetzt genau auf den Täter zu? Wir fragten einen Experten für italienisches Verkehrsrecht.

Dr. Stephan Grigolli ist Kölner und hat in Mailand seine Kanzlei: „Das italienische Strafrecht ist sehr streng in der Bestrafung fahrlässiger Straftaten, insbesondere dann, wenn diese im Straßenverkehr und dazu noch in Trunkenheitszustand begangen werden. Die italienische Justiz ist in den letzten Jahren auf diesem Gebiet sehr streng geworden − der Gesetzgeber hat zudem Strafverschärfungen verabschiedet.“

Tödlicher Unfall in Südtirol: Bis zu 18 Jahre Haft für Raser möglich

Der Experte wird konkret: „Auf den vorliegenden Fall wäre ein erst im Jahre 2018 neu in das italienische Strafgesetzbuch eingeführter Artikel anwendbar, und zwar der Art. 589-bis („Tötung im Straßenverkehr“). Er sieht bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der eine oder mehrere Personen getötet und eine oder mehrere Personen verletzt worden sind, ungeachtet des Promille-Gehaltes eine Gefängnisstrafe von acht bis 18 Jahren vor, die bis um ein Drittel (6,4 bis zwölf Jahre) reduziert werden kann, wenn der Angeklagte eine Art „Vergleich“ abschließt (Anm. d. Red.: eine Absprache zwischen Verteidigung und Anklage, die vom Richter abgesegnet wird).“

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Italien-Experte Dr. Stephan Grigolli

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Dr. Stephan Grigolli

Doch wie sähe es eigentlich hierzulande aus?

Grigolli: „Im Vergleich hierzu würde das maximale Strafmaß in Deutschland bei fünf Jahren liegen, realistisch wäre eine Verurteilung (in Deutschland) zu drei bis vier Jahren Freiheitsentzug. Hinzu kämen, in Italien, eine weitere Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (bei über 1,5 Promille Alkohol ist das Strafmaß ein bis zwei Jahre) und der Entzug des Führerscheins. Soweit es die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen angeht, gilt folgendes: Sollte der Angeklagte den oben genannten Vergleich abschließen, muss der Schadensersatz in einem getrennten Zivilprozess, vor einem Zivilrichter, geltend gemacht werden.

Liegt kein Vergleich vor, kann der Strafrichter auch das Ausmaß des Schadensersatzes festlegen. Die Vorgehensweise hängt daher wesentlich vom Vorgehen des Angeklagten ab. Der Schadensersatz selbst dürfte angesichts des jungen Alters der verstorbenen Opfer hoch ausfallen, Beträge von einer  Million Euro (oder darüber) sind keine Seltenheit.“

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Beileidsbekundungen an der Unfallstelle in Luttach

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dpa

Worauf kommt es vor allem an?

„Wichtig ist in solchen Fällen immer ein schnelles Vorgehen der Verletzten und der Hinterbliebenen. Rechtsrat sollte rasch eingeholt werden und eine entsprechende Mandatierung hierfür spezialisierter Anwälte bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Nur so können die Parteien eine aktive Rolle bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielen. Zudem sollte auch Kontakt zur Versicherung des Unfallfahrers aufgenommen werden“, so Grigolli. (mit dpa)

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