Ruß und Rauch zogen über die halbe Stadt: Wer zahlt für Schäden durch den Großbrand?
Wie viele Menschen betroffen sind, ist unklar. Wahrscheinlich Hunderte, wenn nicht Tausende: In vielen Wohnungen und an vielen Häusern, über die nach dem Großbrand an der Billstraße (Rothenburgsort) die Rauchwolke hinwegzog, sind immer noch Rückstände von Ruß zu finden: Schwarze Flecken an Tapeten und Möbeln etwa. Möglicherweise lässt sich nicht alles mit einem Tuch entfernen. Ein Fachmann muss kommen. Das kostet Geld. Und wer zahlt das?
Die MOPO hat mit der Allianz im München gesprochen: Sie ist Haftpflichtversicherer mindestens eines der drei Gebäude an der Billstraße, die am Ostersonntag in Flammen standen. Christian Weishuber, Pressesprecher des Versicherungskonzerns, sagt, dass derzeit Gutachter damit beschäftigt sind, herauszubekommen, wer der Verursacher des Großfeuers ist. Erst wenn der identifiziert ist, ist klar, wer für Schäden aufzukommen hat.
Wichtig: Unbedingt Fotos von den Schäden machen
Müssen also Bürger, die etwa wegen Rußflecken ihre Wohnung neu streichen lassen wollen, so lange warten? Nein. Weishuber rät den Betroffenen, sich an die eigene Hausratversicherung bzw. die eigene Gebäudeversicherung zu wenden und dort den Schaden einzureichen. Die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung wird dann später den Verursacher des Schadens in Regress nehmen, sich also ihr Geld dort wiederholen.
Wichtig ist: Betroffene sollten unbedingt Fotos vom Schaden machen und Handwerker erst beauftragen, wenn die Versicherung reagiert hat! Übrigens: Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert, während eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert erstattet. Das bedeutet: Ist die Wand, die Sie neu malen lassen wollen, schon etliche Jahre nicht mehr gestrichen worden, würde die Haftpflichtversicherung nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Dagegen zahlt die Gebäudeversicherung alles.
Hausratversicherung in manchen Fällen die bessere Wahl
Schon deshalb, so der Allianz-Sprecher, sei es besser, sich an die Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu halten, als an die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Dies ist auch wichtig für Mieter: Sollten die Wände der Mietwohnung verrußt sein, kann sich der Mieter an seinen Vermieter wenden. Dieser kann den Schaden dann an seine Gebäudeversicherung melden.
Für Fragen betroffener Bürger im Zusammenhang mit dem Großbrand und den Folgen hat das Bezirksamt Mitte eine Hotline geschaltet: 040-42854-4777