DFB-Richter Lorenz: Hopp-Fehde: Das erwartet die Vereine und Fans nach Schmähungen
Frankfurt/Main –
Der Teilausschluss für Fans von Borussia Dortmund bei Auswärtsspielen ihrer Mannschaft in Hoffenheim sorgte am vergangenen Wochenende für zahlreiche Fan-Proteste. Bei ihrer Kritik gegen den DFB schossen sich die Fans vor allem auf Dietmar Hopp (79) ein.
Schmähplakate und -gesänge gegen den TSG-Mäzen sorgten auf mehreren Plätzen für Unterbrechungen und auch im DFB-Pokal äußerten Fans von Eintracht Frankfurt Kritik am DFB und griffen das Thema Dietmar Hopp auf eine kreative Weise auf (hier lesen Sie mehr). Jetzt hat sich Hans E. Lorenz (69), der oberste Richter des DFB, zu den Vorkommnissen und der harten Strafe gegen BVB-Fans geäußert.
DFB-Richter Lorenz: „Handreichung gegenüber den Fans“
Gegenüber „Sky“ erklärte der DFB-Richter, wie es zum Zuschauerauschluss, der eine Ausnahme bleiben soll, gegen die Fans von Borussia Dortmund gekommen sei. „Wir haben immer nur mit Geldstrafen reagiert. Lediglich in der Angelegenheit Borussia Dortmund in Hoffenheim haben wir, und das schon vor anderthalb Jahren, einen Teilausschluss ausgesprochen.“
Diesen habe man auch nur zur Bewährung ausgesetzt, was „eine Handreichung gegenüber den Fans von Borussia Dortmund“ gewesen sei, da „zuvor schon zig Geldstrafen nicht gefruchtet“ hätten. Das die Dortmunder Fans jetzt tatsächlich zwei Jahre nicht zu den Gastspielen nach Hoffenheim dürfen, läge daran, „dass leichtere Maßnahmen keine Wirkung gezeigt hätten“, so der DFB-Richter.
Es habe „in den Händen der Dortmunder“ gelegen, ob sie weiter zu den Spielen ihrer Mannschaft nach Hoffenheim fahren dürfen. „Sie haben sich aber nicht davon abbringen lassen, wieder Plakate gegen Dietmar Hopp zu zeigen. So sahen wir uns gezwungen, diese Bewährung zu widerrufen“, verteidigt der DFB-Richter den Ausschluss.
Hopp-Fehde: Keine härteren Strafen nach vergangenem Spieltag
In Bezug auf die Vorkommnisse am Wochenende kann der DFB-Richter die betroffenen Vereine und Fans beruhigen. „Weil es das erste Mal ist, dass diese Vereine in Sachen Hopp zur Erscheinung getreten sind, droht mit Sicherheit kein Zuschauerausschluss. Aber Geldstrafen“, so der DFB-Richter.
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Der DFB strebe zudem allgemein „keine Abkehr“ seiner Linie an und wolle auch in Zukunft auf Kollektivstrafen verzichten. Bei wiederholtem Fehlverhalten der Zuschauer sehe sich der DFB allerdings dazu gezwungen, härte Urteile als reine Geldstrafen auszusprechen. Dann seien auch Mittel wie „Zuschauerausschluss, Punktabzug, Platzsperre oder der Ausschluss aus einem Wettbewerb“ denkbar, erläutert Lorenz. (cho)