• Thomas Sobotzik (l.) beim legendären 4:4 im Jahr 1996 gegen Schalke (r. Jens Lehmann).
  • Foto: WITTERS

Thomas Sobotzik: Ex-St. Paulianer erneuert Rechtsextremismus-Vorwürfe

Er absolvierte zwischen 1995 und 1997 65 Partien für den FC St. Pauli, erzielte dabei sieben Treffer. Inzwischen kennt man Thomas Sobotzik allerdings vor allem deshalb, weil er als Manager des Chemnitzer FC den Spieler Daniel Frahn wegen dessen Nähe zur rechten Szene suspendiert hatte. Daraufhin bekam der 45-Jährige Morddrohungen und quittierte am 4. September seinen Dienst bei den Sachsen. Inzwischen ist er bei Kickers Offenbach in Amt und Würden, im Interview mit dem „Kicker“ blickt er aber noch einmal auf Chemnitz, Frahn und Co. zurück – und bekräftigt seinen Standpunkt.

„Er wusste genau, mit wem er da abhängt“, sagte Sobotzik über Frahn, der ausgerechnet im St. Pauli-nahen Klub SV Babelsberg 03 einen neuen Verein gefunden hat und angab, nicht zu wissen, mit wem er in Chemnitz so zu tun hatte. Es seien langjährige Verbindungen gewesen, „auf die mich die Polizei bereits am Rande des Stadtfestes 2018 aufmerksam machte“, so Sobotzik. Jenem Stadtfest, als es zu einer tödlichen Messerstecherei, einem Auflauf der Rechten und einem Mob in der City gekommen war.

Sobotzik kritisiert Babelsberger Verhalten

Frahn flog schließlich beim CFC raus, weil er in Gedenken an Thomas H., den verstorbenen Gründer des Netzwerks „HooNaRa“ (Hooligans, Nazis, Rassisten), ein T-Shirt mit dem Slogan „Support your local Hools“ präsentiert hatte. „Ich habe von ihm bis heute keine Entschuldigung gegenüber dem Verein und seiner eigenen Mannschaft gehört“, sagte Sobotzik und bezeichnete dies als „Minimum für eine gewisse Glaubwürdigkeit“. Von Babelsberg wiederum hätte er sich gewünscht, „dass sie sich bei den betroffenen Personen, dem Fanbeauftragten oder den Behörden zumindest erkundigt hätten“.

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Sobotzik, zu aktiven Zeiten nur „Sobo“ gerufen, unterstrich, wie sehr ihm der Kampf gegen Rechts am Herzen liegt. „Gegen Rechtsextremismus vorzugehen, ist nicht politisch, sondern alternativlos, weil er Minderheiten diskriminiert und diese Haltung nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.“

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