Mehrwegpflicht in Hamburg: Gute Idee mit mieser Ausführung
„Ich hätte gern einen Mehrwegbehälter.“ Diesen Satz würde die Bundesregierung gern öfter von uns Verbrauchern hören. Restaurants und Lieferdienste müssen deshalb seit Januar neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten. Eine gute Idee, von der viele Verbraucher gar nichts wissen – und deren Umsetzung mächtig holpert.
Ganze 60 Kilogramm an Verpackungsmüll pro Kopf wurden allein im Jahr 2020 aus Hamburger Privathaushalten eingesammelt, besagen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die Regierung lässt sich wegen des Müll-Problems einiges einfallen, unter anderem ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „Mehrwegangebotspflicht“. Heißt erstmal: Die Pflicht, Mehrweg im Laden anzubieten gibt es, die Pflicht es zu nutzen nicht.
Seit 2021 wurde das Gesetz angekündigt. Im Januar dieses Jahres trat es in Kraft. Genügend Zeit also, um sich über die Umsetzung Gedanken zu machen – würde man meinen. Doch es fehlt sowohl an Leitlinien dazu, welche Produkte genau erlaubt sind, als auch wie das Gesetz kontrolliert werden soll.
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Also gibt es erstmal gar keine Kontrollen. Nicht weiter schlimm, denn viele Verbraucher wissen sowieso nichts von der Mehrwegoption. Traurig, was passiert, wenn eine Idee übereilt aus der Schublade geholt wird. Natürlich müssen wir die Plastikflut besser heute als morgen eindämmen, aber mit Gesetzen, die ausgreift sind und alle mitnehmen.