Prozess um toten Neunjährigen: Anwalt teilt gegen Richterin aus
Angespannte Stimmung vor dem Landgericht in Hamburg: Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation hat die Verteidigung der Vorsitzenden Richterin am Montag Voreingenommenheit vorgeworfen.
Der Anwalt sah eine „permanente Unterstellung“ seitens der Richterin, dass ein Protokoll von März 2007 mit Informationen über die Ausstattung der Praxis erst später erstellt worden sei, und hielt ihre Fragen an einen Zeugen für tendenziös. Die Richterin wies den Vorwurf entschieden zurück.
Prozess in Hamburg: Es gab Videoüberwachung in Praxis
Der Junge war 2007 an der Nase operiert worden, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen. Er starb eine Woche später. Das Kind sei nicht ausreichend überwacht worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem sei die Praxis nicht gemäß dem medizinischen Standard ausgestattet gewesen.
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Der neue Zeuge brachte nur wenig Licht ins Dunkel: Der lange bei der Praxis beschäftigte Techniker erklärte zwar, dass es eine Videoüberwachung der aufwachenden Patienten gegeben habe, konnte aber nicht einordnen, ob sie vor oder nach dem Tod des Jungen eingerichtet wurde.
Der Fall hat bereits viele Gerichte beschäftigt – zweimal auch das Bundesverfassungsgericht. Der aktuelle Prozess begann Anfang Mai 2022. Eigentlich hätte schon das Urteil verkündet sein sollen, doch die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt. (ncd/dpa)