Ayleen (†14) war im „Teufelskreis“: Ihr Mörder gesteht vor Gericht
Vor knapp einem Jahr wurde die Schülerin Ayleen umgebracht – von einem 30-jährigen Mann, den sie zuvor im Internet kennengelernt hatte. Seit Dienstag muss er sich in Gießen vor Gericht verantworten. Er gibt die Tat zu, die er im Streit begangen haben will. Aber: Der Oberstaatsanwalt will das so nicht stehen lassen.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin aus Baden-Württemberg hat der Angeklagte die Tat gestanden. Angeklagt in dem Verfahren ist der 30-Jährige unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung. Die Ermittler gehen von einem sexuellen Motiv der Tat aus. Davon war in der Erklärung des Mannes, die einer seiner Verteidiger zum Prozessauftakt verlas, jedoch keine Rede. Vielmehr gab der Angeklagte darin an, die Tat während eines Streits mit dem Mädchen begangen zu haben.
Mordfall Ayleen: Täter gesteht vor Gericht in Gießen
Der 30-Jährige und die Schülerin sollen sich etwa drei Monate vor der Tat über einen Messengerdienst und über ein Online-Spiel kennengelernt haben. Laut Anklage sollen sie sich mehr als 7000 meist stark sexualisierte Nachrichten geschrieben haben, immer wieder habe der Mann darin vehement Nacktbilder und Masturbationsfotos von dem Mädchen gefordert. Teils sei das Mädchen den Forderungen nachgekommen, reale Treffen mit dem Angeklagten habe sie jedoch abgelehnt. Der 30-Jährige habe die Schülerin zunehmend unter Druck gesetzt und auch damit gedroht, ihre Eltern über die Bilder zu informieren oder Familienangehörige zu töten. Aus diesem „Teufelskreis“ habe die 14-Jährige nicht ausbrechen können, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger.
Am 21. Juli vergangenen Jahres soll der Mann schließlich mit seinem Auto nach Gottenheim nahe Freiburg gefahren sein, wo das Mädchen lebte, sie mitgenommen und in ein rund 300 Kilometer entferntes Waldgebiet nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht haben. Dort soll er Ayleen auf eine Bank gedrückt und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Schließlich habe er sie erwürgt und die Tote anschließend mit dem Auto zu einem See gebracht, wo er die Leiche versenkt habe. Die Leiche von Ayleen war nach umfangreicher Suche später in dem See gefunden worden.
Der Angeklagte selbst gab in seiner Erklärung an, auf der Fahrt nach Hessen habe die 14-Jährige seine „Nähe gesucht“. Später sei es zum Streit gekommen, das Mädchen habe ihn provoziert und beleidigt, daraufhin habe er sie getötet. Oberstaatsanwalt Hauburger sagte, der in der Erklärung dargestellte Tatablauf sei „in keinster Weise mit den Ermittlungsergebnissen zusammenzubringen“. Der Mann hatte die Tötung des Mädchens bereits bei einer Vernehmung im vergangenen Jahr eingeräumt.
Ayleen-Mörder: Als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingestuft
Der Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis war wegen eines versuchten Sexualdelikts bereits als Jugendlicher für mehrere Jahre in der Psychiatrie untergebracht. Bis Anfang 2022 stand er als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht. Mit der Beendigung dieser Maßnahme wurde der Mann auch aus dem Programm der Zentralstelle zur Überwachung Rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) ausgestuft, dessen Ziel es ist, die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, wenn diese aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassen werden.
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In seiner Erklärung ging der Mann auch auf seine Kindheit und Jugend ein. Zeitweise habe er in einem Heim gelebt, er selbst und seine Geschwister hätten Missbrauch erlebt, sein Bruder habe Suizid begangen. Angeklagt ist er auch in einem anderen Fall, unter anderem, weil er sich kinderpornografische Inhalte verschafft haben soll. Im Juni 2022 soll er ein 13-jähriges Mädchen via Chat dazu aufgefordert haben, ihm Nacktfotos zu schicken. Zu diesem Vorwürfen äußerte sich der 30-Jährige in seiner Erklärung zunächst nicht. (mp/dpa)