Erfolg im Bundesrat: So will Hamburg gegen Miet-Abzocke vorgehen
Die Mietpreisbremse ist ein schönes Instrument zum Schutz von Mietern, würde sie nicht ständig ausgehebelt werden. Vermieter kennen allerlei Tricks – beispielsweise die Vermietung möblierten Wohnraums oder die Kurzzeitvermietung. Der Bundesrat will das ab jetzt schwieriger machen und hat dafür auf Hamburgs Initiative hin ein Gesetz eingebracht.
Zur Begründung hieß es, bei möbliertem Wohnraum ließen sich derzeit die Regeln zur Begrenzung der Mieten aushebeln. Grund sei, dass der Möblierungszuschlag, der auf die Nettokaltmiete aufgeschlagen wird, gesetzlich nicht geregelt ist. Daher könnten so hohe Gesamtmieten verlangt werden. Der Bundesrat will daher auch die zulässige Höhe des Möblierungszuschlags begrenzen und eine Pflicht einführen, diesen transparent auszuweisen.
Mietpreise in Hamburg: So soll Abzocke verhindert werden
Ebenso gelten zahlreiche Mieterschutzvorschriften bisher nicht, wenn Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass sich Vermieter nur noch in Ausnahmefällen auf diese Klausel berufen können sollen. Damit soll auch dem Trend entgegengewirkt werden, dass Wohnraum wegen höherer Mieten bevorzugt kurzfristig vermietet wird und damit das Angebot an langfristig zu vermietenden Wohnungen sinkt.
„Eine gezielte Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Vermietungen oder kurze Vertragslaufzeiten nehmen wir nicht mehr länger hin“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein. „Vermieter sollen Möblierungszuschläge von jetzt an klar und transparent ausweisen.“
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Der Hamburger Senat aus SPD und Grünen ist nach MOPO-Informationen zuversichtlich, dass das Gesetz auch durch den Bundestag geht. Zwar sei die Umsetzung vieler Projekte mit der FDP schwierig, in diesem Fall könne man sich aber auf den Koalitionsvertrag berufen, heißt es. Allerdings kann die Umsetzung noch eine ganze Weile dauern. (dpa/prei)