Auftritt in Uniform hat Konsequenzen für Claudia Pechstein
Die Bundespolizei leitet nach einem Medienbericht ein Disziplinarverfahren gegen ihre Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ein wegen ihres Auftritts in Uniform bei einer CDU-Veranstaltung.
Laut Polizeidienstvorschrift dürfe die Dienstkleidung „bei politischen Veranstaltungen nicht getragen werden“, zitiert die „Bild“-Zeitung (Donnerstag) aus dem ihr vorliegenden Schreiben zur Einleitung des Verfahrens. Eine „Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung“ habe für den CDU-Konvent im Juni nicht vorgelegen.
Pechstein habe in ihrer Rede auch nicht deutlich gemacht, dass sie eine „rein persönliche Auffassung“ wiedergebe. Pechstein hat dem Bericht zufolge zwei beziehungsweise vier Wochen Zeit, um sich mündlich beziehungsweise schriftlich zu äußern.
Pechstein will sich zu Disziplinarverfahren nicht äußern
Pechstein hatte angegeben, vor ihrem Auftritt bei einem Vorgesetzten und einem Gewerkschaftsvertreter der Bundespolizei zum Tragen der Dienstkleidung angefragt zu haben. In ihrer Rede hatte sie Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber angemahnt und dies mit mehr Sicherheit im Alltag begründet.
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Pechstein und die Bundespolizei lehnten es auf „Bild“-Anfrage ab, das Disziplinarverfahren zu kommentieren. Auch ihr Management und das Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage am Mittwochabend nicht äußern. (dpa)