Schild mit Landgericht und Amtsgericht bedruck. Im Hintergrund ist das Gerichtsgebäude Schwerin zu sehen
  • Das Amtsgericht Schwerin (Archivbild)
  • Foto: Jens Büttner

Zeugen verhindern Schlimmeres – Haft nach lebensgefährlichen Messerstichen

Das Amtsgericht Schwerin hat Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen erlassen. Er soll einem Mann (23) in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben.

Dem Tatverdächtigen werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin am Montag sagte. Die Attacke soll sich am frühen Samstagmorgen auf dem Gelände der Unterkunft in Stern Buchholz ereignet haben. Beide Beteiligte seien aus Tunesien.

Täter sticht vor Augen von Zeugen auf Opfer ein

Zwischen den Männern soll es vorher aus unbekannten Gründen zu einem Streit gekommen sein. Das Opfer flüchtete in ein Büro der Betreiber. Trotz der Anwesenheit von Zeugen erlitt der Geschädigte mehrere Stiche in den Oberkörper. Das Messer habe eine Klingenlänge von 15 Zentimetern gehabt und wurde später beschlagnahmt.

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Nur durch das schnelle Einschreiten der Zeugen seien weitere Stiche und somit noch Schlimmeres verhindert worden, sagte die Sprecherin. Der Täter sei geflohen. Der 25-jährige Verdächtige wurde kurz danach in der Nähe des Tatortes gefasst. Das Opfer wurde in einer Klinik notoperiert und soll inzwischen außer Lebensgefahr sein. (dpa)

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