Flugausfälle durch Klima-Blockade: Diese Rechte haben Sie als Fluggast
Durch die mehrstündige Rollfeld-Blockade am Flughafen Hamburg sind am Donnerstag zahlreiche Flüge gestrichen worden oder konnten erst mit großer Verspätung starten. Neben dem Ärger, den ein verspäteter Urlaubsantritt bedeutet, stellt sich die Kostenfrage: Wer muss für den Schaden aufkommen?
Ausfälle und Verspätungen bedeuten für Urlauber mehr als nur Stress und Frust – dabei entsteht ein handfester finanzieller Schaden. „Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften dafür geradestehen“, erklärt Susanne Lehmann, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine kurzfristige Einstellung des Flugbetriebs aufgrund einer Blockade wie durch die „Letzte Generation“ sei für Fluggäste rechtlich fast genau wie ein Streik.
Flughafen Hamburg: Diese Rechte haben gestrandete Passagiere
Den Reisenden stehen dabei „weitreichende Rechte“ zu: Wird der Flug gestrichen, haben Fluggäste das Recht auf eine anderweitige Beförderung. Dazu zählen ein späterer Ersatzflug oder eine Bahnfahrt auf kürzeren Strecken.
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Ist der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet, dürfen Kunden vom Vertrag zurücktreten – die Airline muss dann den vollen Ticketpreis erstatten. Wenn Fluggäste lieber warten wollen, muss die Fluggesellschaft sich um deren Betreuung kümmern. Das reicht von Getränken und Essen bis hin zu einer Übernachtungsmöglichkeit.
Flughafen Hamburg: Warum es nach der Blockade keine zusätzliche Entschädigung gibt
Dazu der Fluggastrechtsexperte Julián Navas vom Portal „AirHelp“: „Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten Fluggästen, alle Quittungen aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”
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Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges besteht im Normalfall Anspruch auf Ausgleichzahlungen: Diese reichen von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke. Die Airlines tragen jedoch keine Schuld an der Blockade der „Letzten Generation“ und der damit verbundenen Streichung von Flügen. In diesem Fall gibt es also keine Entschädigung. Lediglich wenn das Ticket als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde, besteht unter Umständen das Recht, den Reisepreis zu mindern.