Kunden stehen vor der Tür einer Haspa-Filiale, die mit rot-weißem Absperrband gesperrt ist
  • Die Haspa-Filiale in Norderstedt: Hier wurde 2021 eingebrochen.
  • Foto: Danfoto

Nach filmreifem Millionen-Coup: Haspa will Kunden nicht höher entschädigen

Im August 2021 brachen unbekannte Kriminelle bei der Hamburger Sparkasse ein: Sie knackten hunderte Schließfächer und machten Beute im Wert zwischen 11 und 40 Millionen Euro. Den Vorwurf der Zivilkammer, sie habe es den Dieben durch mangelnde Sicherheitsstandards zu leicht gemacht, will die Haspa nicht akzeptieren. Und auch bei der Frage zum Versicherungsschutz ist für die Sparkasse noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) Berufung gegen Urteile des Landgerichts Hamburg eingelegt.

Haspa legt Berufung gegen Urteile des Landgerichts ein

„Unsere Kunden sind wie auch die Haspa selbst im August 2021 Opfer von Schwerstkriminellen geworden“, heißt es in einer Mitteilung vom Montag. „Der Verlust unserer Kunden hat auch uns betroffen gemacht, ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten.“ Eines der zentralen Argumente ist laut Sparkasse der „für uns nicht nachvollziehbare Vorwurf, dass die in der Filiale verbaute Sicherheitstechnik nicht ausreichend gewesen sei“.

Ende Juni hatte das Landgericht Hamburg das Institut dazu verurteilt, drei Kunden Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu ersetzen – statt der in den Geschäftsbedingungen des Geldinstituts als Maximal-Entschädigung pro Schließfach festgelegten 40.000 Euro. Die Sparkasse hafte für den nachgewiesenen Schaden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer am Donnerstag fest.

Zivilkammer: Haspa muss für nachgewiesenen Schaden der Kunden haften

Die Haspa habe ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt, erklärte der Vorsitzende der Zivilkammer, Christoph Ruholl. Sie hätte bei der tresormäßigen Sicherung der Schließfächer den sich fortentwickelnden Stand der Technik berücksichtigen müssen. Das gelte insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis sei, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei.

Das könnte Sie auch interessieren: Fachkräftemangel: Wie Hamburg das Problem noch verschlimmert

Dieser Argumentation widerspricht die Haspa: Bei dem verbauten Bewegungsmelder handele es sich um „ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse“, und hochwertigere Technik sei weder in Deutschland noch im europäischen Raum bekannt. „Dass die Kammer des Landgerichts in ihren Urteilsbegründungen über die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen jedoch noch hinausgehende Anforderungen gestellt hat, ist aus unserer Sicht weder praktikabel noch nachvollziehbar“, fügte die Haspa hinzu.

Sparkasse weist auf Zusatzversicherungen hin

Die Sparkasse wies zudem darauf hin, das Kunden mit Werten jenseits der automatisch versicherten 40.000 Euro eine Zusatzversicherung hätten abschließen können. „Darauf – beispielsweise aus Kostenersparnisgründen – zu verzichten, war eine individuelle Entscheidung der Kunden“, so die Sparkasse. „Wer das nicht getan hat, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen über 40.000 Euro hinausgehenden Versicherungsschutz.“

Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der die Kläger vertrat, ging von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp