Ein Bestatter sitzt neben seinem Verteidiger Bernd Leonhard im Gerichtssaal
  • Der angeklagte Bestatter und sein Verteidiger Bernd Leonhard in einem Saal des Landgerichts Oldenburg.
  • Foto: dpa | Focke Strangmann

Bestatter ordnet Beisetzung an, doch etwas Entscheidendes fehlte

Die Trauerfeier war schon vorbereitet, doch die Asche war wohl noch nicht aus dem Krematorium da. In der Not soll ein Bestatter aus Oldenburg zu unlauteren Methoden gegriffen haben. Nun fiel das Urteil.

Wer mehrere Urnen mit anderer Asche, Staub und Dreck befüllt hat, konnte das Landgericht Oldenburg nicht zweifelsfrei feststellen. Das Gericht sprach einen Bestatter im Berufungsverfahren am Dienstag deshalb in drei Fällen wegen Beihilfe zur Störung der Totenruhe frei, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. In einem Fall wurde der 39-Jährige aber wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter stiftete eigene Auszubildende an

Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn, westlich von Oldenburg. Im Dezember 2016, im April und Mai 2017 wurden demnach drei Urnen mit Sand, schwarz glänzenden kohleartigen Partikeln oder anderer Asche gefüllt. Nur: Ob der Bestatter etwas damit zu tun hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Nach Angaben der Justizsprecherin ist das Gericht aber überzeugt, dass der Angeklagte eine Auszubildende zur Störung der Totenruhe anstiftete. Als die Asche im Frühjahr 2019 nicht rechtzeitig vor der Beisetzung eintraf, fragte die junge Frau ihren Chef, was zu tun sei. Der Bestatter soll der jungen Frau angeordnet haben, die Urne ohne Inhalt beizusetzen. Er selbst wolle sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde.

Angeklagter muss Strafe zahlen

Das Gericht verurteilte ihn in diesem Fall zu 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. Weil sich das Verfahren schon rund dreieinhalb Jahre in die Länge zog, muss der Angeklagte nur 30 Tagessätze bezahlen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung in allen Fällen zu 100 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Ein Amtsgericht hatte den Angeklagten im August 2021 wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe zur Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen war der Mann vorgegangen.

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Herausgekommen waren die Fälle, weil nach der Entlassung des Mannes Aschekapseln in einem Schrank in seinem Arbeitszimmer, auf einem anderen Schreibtisch und in einer Leichenhalle gefunden worden waren. (dpa)

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