Amazon, Spotify, Netflix: Darf ich meinen Streaming Account mit Freunden teilen?
Göttingen –
Ob Filme, Serien, Musik, Hörbücher: Streaming boomt. Praktisch, dass Netflix, Apple Music, Deezer, Amazon Prime Video, Tidal, Spotify & Co oft sogenannte Familienabo-Modelle anbieten, bei denen mehrere einen Account gemeinsam nutzen können. Streamen wird so deutlich billiger. Aber darf man das Passwort nicht eigentlich nur mit Menschen teilen, die unterm gleichen Dach wohnen?
Netflix-Abo lohnt sich meist ab zwei Nutzern
„In der Regel lohnt sich so ein Abo bereits ab zwei Nutzern“, sagt Christian Bekker vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Der Basis-Tarif bei Netflix kostet etwa 8 Euro. Der Standard-Tarif, bei dem zwei Nutzer parallel streamen können, ist nur 4 Euro teurer – geteilt durch zwei landet man bei nur 6 Euro pro Person. Der Premium-Tarif von Netflix erlaubt für 16 Euro sogar vier Nutzer.
Ähnliches gilt beim Musikstreaming. „Egal, ob bei Spotify, Deezer, Apple Music oder Amazon Music Unlimited: Das Einzel-Abo kostet monatlich rund 10 Euro, das Familienabo für bis zu sechs Nutzer rund 15 Euro“, rechnet Bekker vor.
Und das ist nicht alles. Bei Netflix etwa ist im Premium-Abo nur der zeitgleiche Zugriff auf vier Geräte beschränkt – prinzipiell kann man sich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit unbegrenzt vielen Geräten anmelden. Wird zu anderen Zeiten gestreamt, können theoretisch zig Personen einen Account nutzen.
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Theoretisch, wohlgemerkt. Denn in den Netflix-AGB heißt es: Der Dienst und sämtliche Inhalte „dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden“. Heißt: Mitbewohner und Verwandte im gleichen Haus sind okay, der Rest ist tabu.
Zugangsdaten werden oft geteilt
Die Realität sieht aber oft anders aus. Viele Nutzer geben ihre Zugangsdaten munter an Freunde, Bekannte, Kommilitonen weiter. Die Streaming-Anbieter kennen die Praxis. „Das wird sehr genau registriert“, sagt etwa Marcel Grobe, der bei Spotify für die Pressearbeit im deutschsprachigen Raum zuständig ist. Genaue Zahlen, wie häufig solche Fälle seien, gebe man aber nicht heraus.
Die gleiche Antwort schickt auch Sky, zu „konkreten Fällen“ wolle man sich nicht äußern. Andere beantworten solche Anfragen gar nicht erst.
Aber was passiert, wenn Freunde den eigenen Account mitnutzen? „Wenn das rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsverletzung gekündigt werden“, sagt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Düsseldorf. Ihm seien bisher aber keine solchen Fälle bekannt.
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Teilen des Accounts nur innerhalb eines Haushalts
Und das, obwohl in den AGB fast aller großen Streaming-Anbieter mehr oder weniger explizit geregelt ist, dass der Account nur innerhalb eines Haushalts geteilt werden darf. Bei Maxdome heißt es etwa, Passwörter dürften nicht an Dritte weitergegeben werden. Und Deezer Family etwa verlangt von allen Nutzern die gleiche Anschrift.
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Sky wird noch konkreter: Macht jemand sein Konto anderen zugänglich, wird eine Vertragsstrafe fällig. Die soll doppelt so hoch sein wie der eigentliche Preis für das Abo. Ob solch eine Strafe schon einmal verhängt wurde, will das Unternehmen auf Nachfrage nicht sagen.
Jurist Fusbahn hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass es so weit kommt. „Das Streaminghaus müsste nachweisen, dass ich die Zugangsdaten weitergegeben habe“, erklärt er.
Risiko für Nutzer eher überschaubar
Falls man also Post mit einem entsprechenden Vorwurf bekommt, sei es zunächst einmal ein Leichtes, diesen zu bestreiten. „Das Risiko, dass das verfolgt wird, ist sehr überschaubar, weil es schwer nachvollziehbar ist“, glaubt Fusbahn.
Die Familienmitglieder dürften schließlich auch auf Geschäftsreise oder im Urlaub streamen – wer da nun vor dem Gerät sitzt, ist schwer überprüfbar. Auch „Teltarif.de“ ist kein Fall bekannt, in dem ein Account gesperrt oder ein Vertrag gekündigt wurde.
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„Allerdings hat Spotify damit begonnen, stichprobenartig von Nutzern eines Familienabos eine regelmäßige Adressangabe zu fordern“, sagt Christian Bekker. Das Unternehmen selbst erklärt auf Nachfrage, das sei seit längerem gängige Praxis. Fielen Unstimmigkeiten auf, werde der „Family Master“, also der Hauptkunde, um Klärung gebeten.
Im schlimmsten Fall fliegen die Personen, die eine abweichende Anschrift angegeben haben, aus dem Gemeinschafts-Abo – oder der Vertrag wird auf die normale Variante umgestellt. Die Adressabfrage bei Spotify erfolgt aber nur per Adresseingabe oder über eine Karte. Eine Meldebescheinigung oder ähnliches muss keiner vorlegen.
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Juristische Folgen sind also unwahrscheinlich. Mit den geforderten Daten und deren Kontrolle scheinen die Anbieter ihre Kunden eher sensibilisieren oder höchstens behutsam disziplinieren zu wollen. (dpa/tmn)