Gökay Akbulut (Die Linke)
  • Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut.
  • Foto: picture alliance/dpa

Haftbefehl! Bundestagsabgeordnete in der Türkei festgenommen

Das war ein Schock für die Linke-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut: Sie wurde bei der Einreise in die Türkei festgenommen. Glücklicherweise nur kurzfristig. Es gibt viele Fragen zu dem Fall.

„Erst in der Türkei am Flughafen habe ich erfahren, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kayseri gegen mich vorliegt“, schrieb Akbulut auf Twitter. Aber: „Bevor ich dazu aussagen musste, wurde die Akte innerhalb von wenigen Stunden gelöscht.“ Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, der Vorfall sei dort bekannt.

Die deutsche Botschaft in Ankara sowie das Konsulat in Antalya standen mit der Abgeordneten in engstem Kontakt: „Die Bundesregierung hat sich nach Unterrichtung über die Festnahme auf verschiedenen Kanälen für sie eingesetzt.“

Der Grund für die Festnahme der Politikerin: unklar

Warum sie festgenommen wurde? Unklar. Das türkische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht. Die baden-württembergische Politikerin dankte dem deutschen Außenministerium. Und erklärte, sie habe den Mut nicht verloren: „Keine Sorge: Durch den Haftbefehl lasse ich mich nicht einschüchtern.“

Akbulut sitzt seit 2017 im Bundestag, ihr Wahlkreis ist Mannheim. Sie ist in der Türkei geboren und hat einen kurdisch-alevitischen Hintergrund. Ein möglicher Grund für den Zwischenfall in der Türkei: Akbulut hat sich immer wieder kritisch über die türkische Regierung geäußert und setzt sich für eine Aufhebung des deutschen Betätigungsverbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK ein. Die PKK ist in der Türkei, aber auch in der EU als Terrororganisation eingestuft.

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Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen zur Türkei, vor Fällen, in denen Deutsche willkürlich festgenommen werden. „Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde“, schreibt das Ministerium.

„Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder ,Liken‘ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen.“

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