Racheporno

Racheporno – so nennt man die Verbreitung von intimen Bildern ohne Einverständnis der dargestellten Person. (Symbolbild) Foto: Copyright-Hinweis: IMAGO/Waldmöller

Eine Milliarde Dollar Strafe – weil Mann intime Bilder seiner Ex verbreitete

Die Summe ist astronomisch, unbezahlbar. Und das soll sie sein, denn das Urteil ist auch eine Warnung. In Harris County in Texas wurde ein Mann zur Zahlung von einer Milliarde US-Dollar Schadensersatz verurteilt – plus 200 Millionen US-Dollar Entschädigung für erlittene psychische Qualen. Der Grund: psychischer und sexueller Missbrauch. Unter anderem durch Rachepornos.

Der Beklagte Marques Jamal Jackson und die Klägerin trennten sich im Oktober 2021, da untersagte sie ihm laut „New York Times“ den Zugriff auf „visuelles intimes Material“, das während der Beziehung entstanden war. Doch um seine Exfreundin zu erniedrigen, verbreitete er diverse Aufnahmen online.

Und das auf diversen Kanälen und mit großem Ehrgeiz: Jackson lud kompromittierendes Material, also Nackt- und sonstige intime Bilder, auf denen auch ihr Gesicht erkennbar ist, auf Social Media, Webseiten und Dropbox hoch. Dazu verbreitete er den Namen und die Anschrift seiner Ex, legte in ihrem Namen falsche Profile auf Social Media an.

Der Angeklagte verbreitete intime Aufnahmen, Namen und Adresse seiner Exfreundin

Obendrein verschaffte Jackson sich Zugang zum Konto seiner Exfreundin, hob Geld für seine Miete ab, belästigte sie und diskreditierte sie bei ihrem Kreditsachbearbeiter. „Du wirst den Rest deines Lebens damit verbringen, zu versuchen, dich selbst aus dem Internet zu entfernen und du wirst scheitern“, schrieb er in einer Mail an sie.

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Dass der Beklagte die Summe jemals ganz zahlen wird, mag ausgeschlossen sein – aber es geht nicht nur ums Geld: Der Anwalt der Frau sagte, er hoffe, dass die Strafe andere potenzielle Täter abschrecke. Die Jury wollte mit ihrer Entscheidung ein Bewusstsein schaffen „für diese technologiebeförderte nationale Epidemie“.

Der Klägerin geht es nach dem Urteil besser: Sie fühlt sich gehört, so ihr Anwalt. „Das Urteil gibt ihr ihren guten Namen wieder.“ Der Angeklagte erschien zur Urteilsverkündung nicht vor Gericht.

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