Polizei warnt: Warum Sie die Jahreszahl 2020 nie abkürzen dürfen
Köln –
Mit dem Jahreswechsel muss man sich auch stets daran gewöhnen, die neue, aktuelle Jahreszahl an das Ende eines Datums zu schreiben. Wer diese gerne abkürzt und nur die letzten beiden Ziffern verwendet, sollte in diesem Jahr besonders wachsam sein. Und sich diese Eigenschaft am besten abgewöhnen.
Es hört sich abstrus an, doch Verbraucherschützer warnen tatsächlich davor, die Jahreszahl 2020 mit einer einfachen „20“ abzukürzen. Der Grund ist ganz einfach: Betrüger könnten es leicht haben, Dokumente nachträglich zu fälschen, indem sie aus der „20“ beispielsweise eine „2019“ machen.
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Betrüger könnten versuchen, doppelt zu kassieren
Ira Rheingold, Geschäftsführer der Vereinigung von Verbraucherrechtsanwälten in den USA, erklärte gegenüber der Zeitung „USA Today“: „Sagen wir, Sie haben Zahlungen ab dem 15.1.20 zugestimmt. Ein Betrüger könnte es theoretisch so verändern, dass Sie seit dem 15.1.2019 dazu verpflichtet sind und versuchen, das zusätzliche Geld einzutreiben.“
Auch in der Zukunft könne die Abkürzung des Datums zu Problemen führen. Ein Scheck, der auf den „1.2.20“ datiert sei, könnte plötzlich das Datum „1.2.2021“ bekommen – und ein Betrüger auf diese Weise zweimal kassieren. Die Polizei des US-Bundesstaates Maine machte sogar in einem Facebook-Post auf die Gefahr aufmerksam. (tli)