Mann will Audi abschleppen – Fahrer soll ihn mehrfach gerammt haben
Auf einem Privatgelände in der Vancouverstraße in der HafenCity soll ein Mann einen Mitarbeiter eines Abschleppdienstes angefahren und beleidigt haben. Der Mann steht nun wegen gefährlicher Körperverletzung mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Hamburger Amtsgericht. Am heutigen Prozesstag tauchte er eine halbe Stunde später auf – und das Opfer gar nicht.
Als der Mitarbeiter Oliver S. (Name geändert) eines Abschleppunternehmens einen Audi von einem Privatgelände abschleppen wollte, soll der Fahrzeugbesitzer Ahmet D. (Name geändert) ihn angefahren und beleidigt haben. Der 59-jährige ist deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung mit gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angeklagt. Es heißt, S. wollte den widerrechtlich abgestellten Audi von D. von dem Privatgelände in der Vancouverstraße entfernen, doch D. wollte dies verhindern.
Angeklagter S.: Abschleppdienst solle sich „verpissen“
Nachdem S. den Angeklagten über den Abschleppvorgang informierte, soll D. in seinen Wagen eingestiegen sein und S. beschimpft haben, er solle sich „verpissen“. Dann soll D. rückwärts ausgeparkt haben und S. mit dem linken Vorderrad und einem Außenspiegel angefahren haben, so dass dieser hinfiel. Beim Vorwärtsfahren habe D. den am Boden liegenden S. nochmals angefahren. Dadurch habe S. „Anpralltraumata“ am linken Oberschenkel, dem Kniegelenk und im Bereich der Lendenwirbelsäule erlitten.
Der Prozess sollte am 30. August starten, doch musste er schon zum zweiten Mal verschoben werden. Zunächst kam der Angeklagte D. eine halbe Stunde zu spät, da er offenbar mit seinem Auto im Stau gestanden habe. Der als Zeuge auftretende S. tauchte gar nicht auf, obwohl er D. ja wegen der Körperverletzung angezeigt hatte.
Opfer taucht nicht auf – Prozess muss zum zweiten Mal verschoben werden
S. hätte am Vortag einen kleinen medizinischen Eingriff gehabt, weswegen er sich aufgrund Verhandlungsunfähigkeit entschuldigen ließ. Weil er aber einen vorherigen Termin schon einmal verschoben hatte, müsse S. nun eine weitere Erklärung nachreichen oder mit einem Bußgeld rechnen, so der Richter.
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Sollte es beim Folgetermin am 20. September wieder Probleme seinerseits geben, könnte er polizeilich zu dem Termin abgeholt werden. (fbl)